Vonovia scheitert mit Mieterhöhungsklagen in Dresden

Das Amtsgericht Dresden hat Vonovias Mieterhöhungsklagen gegen Bestandsmieter überwiegend abgewiesen – das Wohnungsunternehmen scheitert damit in der Mehrzahl der Verfahren.
Das Amtsgericht Dresden hat die Mieterhöhungsklagen von Vonovia gegen Bestandsmieter überwiegend abgewiesen. Das meldet die Immobilien Zeitung unter Berufung auf boerse-global.de, das sich wiederum auf Angaben des MDR stützt. Demnach ging es um hunderte Verfahren, in denen das Unternehmen höhere Mieten von seinen Dresdner Bestandsmietern durchsetzen wollte.
Die Mehrheit dieser Klagen blieb ohne Erfolg. Vonovia konnte die geforderten Erhöhungen vor Gericht damit nur in einem kleineren Teil der Fälle durchsetzen. Zu den Urteilsgründen im Einzelnen liegen aus der Berichterstattung keine Details vor.
Was heißt das für Vermieter?
Die Entscheidungen zeigen, dass Gerichte Mieterhöhungen bei Bestandsmietern genau prüfen. Wer die Miete anheben will, sollte das Erhöhungsverlangen sauber begründen, etwa über den qualifizierten Mietspiegel oder vergleichbare Wohnungen, und die gesetzlichen Fristen sowie die Kappungsgrenze einhalten. Eine formal oder inhaltlich schwache Begründung kann auch bei einem großen Vermieter vor dem Amtsgericht scheitern. Für private Vermieter lohnt sich deshalb, jedes Erhöhungsschreiben vor dem Versand auf Begründung und Rechenweg zu prüfen.
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