BImA: 4.460 Bundeswohnungen stehen leer, Neubau stockt

Redaktion2 min read20.10.2026, 00:00vorgestern
Share X LinkedIn
BImA: 4.460 Bundeswohnungen stehen leer, Neubau stockt

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben meldet für Ende Februar 2026 rund 4.460 leerstehende Wohnungen, während die Neubauleistung der vergangenen Jahre gering blieb.

Von den rund 38.200 Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) standen Ende Februar 2026 rund 4.460 leer. Das geht aus den aktuellen BImA-Zahlen hervor, über die FOCUS online berichtet. Der Bund diskutiert zugleich eine eigene Bundeswohnungsbaugesellschaft, will also neu bauen, während ein Teil des Bestands ungenutzt bleibt.

Leerstand im marktaktiven Bestand bei 9,2 Prozent

Von den 4.460 leeren Wohnungen entfallen 3.434 auf den marktaktiven Bestand. Er umfasst rund 37.200 Wohnungen, die grundsätzlich vermietet werden können. Daraus ergibt sich eine Leerstandsquote von rund 9,2 Prozent. Die übrigen etwa 1.000 Wohnungen gelten als nicht marktaktiv, etwa weil Sanierung oder Verwertung geplant sind.

Rund 33.700 der Bundeswohnungen liegen in Mehrfamilienhäusern. Der Gesamtbestand blieb zwischen Ende 2022 und Februar 2026 nahezu konstant.

Frühere Werte aus dem Sommer 2025 lagen bei rund 3.192 bis 3.725 leeren Wohnungen. Je nach Stichtag und Abgrenzung sind die Zahlen nicht unmittelbar vergleichbar.

Neubau bisher überschaubar

In den vergangenen zehn Jahren stellte die BImA 1.230 Wohnungen fertig, davon 223 im Jahr 2025. Auf bundeseigenen Grundstücken sollen nach Angaben der Anstalt künftig 6.000 bis 8.000 neue Wohnungen entstehen können.

Ziele für 2026

Die BImA will ihre rund 38.300 eigenen Wohnungen halten und den Bestand ausbauen. Für 2026 peilt sie im marktaktiven Bestand eine Leerstandsquote von unter 6 Prozent an. Das Bundesbauministerium will im Herbst 2026 ein Konzept für eine Bundeswohnungsbaugesellschaft vorlegen.

Was heißt das für Vermieter?

Die Pläne greifen nicht in bestehende Mietverträge privater Vermieter ein. Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB), Modernisierungsrecht (§§ 555b ff. BGB) und Eigenbedarfskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) bleiben unverändert.

Relevant wird die Meldung auf lokaler Ebene: Wo BImA-Bestände oder neue Projekte im eigenen Mietmarkt liegen, kann das öffentliche Angebot den Wettbewerb um Mieter erhöhen. Im Verhältnis zum deutschen Gesamtwohnungsmarkt sind die Größenordnungen klein. Eine Bundeswohnungsbaugesellschaft könnte zudem bei geeigneten Grundstücken und Fördermitteln als zusätzlicher Nachfrager auftreten.

Passend zum Thema

Passende Fördermittel für Ihr Objekt finden

Jetzt ausprobieren