Vermieterbund kritisiert geplante Mietrechtsreform

Redaktion2 min read11.09.2026, 00:00letzten Monat
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Vermieterbund kritisiert geplante Mietrechtsreform

Der Vermieter-Bund kritisiert die geplante Mietrechtsreform der Bundesregierung als ungeeignet, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Ein Vermieterverband hat die geplante Reform des Wohnraummietrechts scharf kritisiert. Die Regelungen zu Indexmieten, möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen würden nach Ansicht des Verbands nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum führen, sondern private Vermieter zusätzlich belasten, wie ZDFheute berichtet.

Der Gesetzentwurf, bekannt als Mietrecht II, stammt vom 8. Februar 2026 und wurde am 29. April 2026 im Bundeskabinett in angepasster Fassung beschlossen. Am 9. Juli 2026 fand die erste Lesung im Bundestag statt, das Gesetz ist bislang nicht in Kraft.

Kernpunkt ist eine Deckelung bei Indexmieten: In angespannten Wohnungsmärkten sollen Steigerungen des Verbraucherpreisindexes oberhalb von 3,5 Prozent pro Jahr nur noch zur Hälfte auf die Miete umgelegt werden dürfen. Eine frühere Entwurfsfassung sah noch eine niedrigere Schwelle von 3,0 Prozent vor.

Bei möbliertem Wohnraum soll der Zuschlag für die Möblierung künftig gesondert ausgewiesen werden. Nach der späteren Entwurfsfassung gilt er als angemessen, wenn er bei voll ausgestatteten Wohnungen 5 Prozent der Nettokaltmiete nicht übersteigt.

Für Kurzzeitvermietungen und Mietverhältnisse zum vorübergehenden Gebrauch soll eine klare zeitliche Grenze von sechs Monaten gelten, um die bisherige Ausnahme von Mieterschutzvorschriften rechtssicherer zu fassen. Zudem wird die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Mieterhöhungen von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben.

Eine weitere Änderung betrifft Kündigungen wegen Mietrückständen: Zahlt ein Mieter offene Beträge nach, soll eine ordentliche Kündigung künftig einmalig unwirksam werden können.

Der Entwurf durchlief nach der Verbändeanhörung mit Frist bis zum 6. März 2026 den Kabinettsbeschluss und die erste Lesung im Bundestag. Ausschussberatungen sowie zweite und dritte Lesung stehen noch aus.

Was heisst das fuer Vermieter?

Vermieter mit Indexmietverträgen müssen sich auf geringere Preisanpassungsspielräume einstellen, sobald die Inflation die 3,5-Prozent-Marke übersteigt. Wer möblierten Wohnraum oder Kurzzeitvermietungen anbietet, sollte Zuschläge und Vertragslaufzeiten künftig sauber dokumentieren, um rechtssicher zu bleiben. Auch bei Kündigungen wegen Mietrückständen verändert sich die Ausgangslage, wenn Mieter durch Nachzahlung eine Kündigung einmalig abwenden können. Da das Gesetz noch nicht beschlossen ist, bleibt der weitere parlamentarische Verlauf für Vermieter relevant zu beobachten.