Mannheim verlängert Zweckentfremdungsverbot bis 2031

Der Mannheimer Gemeinderat hat das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum um fünf Jahre bis Ende Oktober 2031 verlängert.
Der Mannheimer Gemeinderat hat das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum um weitere fünf Jahre verlängert. Die Regelung gilt nun bis Ende Oktober 2031. Das berichtet die Immobilien Zeitung.
Damit bleibt in Mannheim bis zu diesem Stichtag untersagt, Wohnraum ohne Genehmigung der Stadt zweckfremd zu nutzen. Typische Fälle sind die dauerhafte Nutzung als Gewerbefläche, der Abriss ohne Genehmigung, längerer Leerstand und die Vermietung als Ferienwohnung. Welche Tatbestände Mannheims Satzung im Einzelnen erfasst und welche Ausnahmen sie vorsieht, geht aus der vorliegenden Meldung nicht hervor.
Rechtlich beruht ein solches Verbot auf dem Landesrecht. In Baden-Württemberg können Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt per Satzung gegen Zweckentfremdung vorgehen. Die Verlängerung hält diese Möglichkeit für Mannheim bis 2031 offen.
Was heißt das für Vermieter?
Wer in Mannheim Wohnungen besitzt, muss bis Ende Oktober 2031 weiter mit dem Verbot rechnen. Vor einer Umnutzung zu Gewerbe oder zur kurzzeitigen Vermietung sollten Eigentümer die Genehmigungslage bei der Stadt klären. Auch länger leerstehende Wohnungen können unter die Satzung fallen. Wer Verstöße riskiert, muss mit Bußgeldern rechnen. Eigentümer sollten daher vor jeder Nutzungsänderung den Wortlaut der städtischen Satzung prüfen.
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