GModG kippt 65-Prozent-Regel: Vermieter tragen Gaskosten mit

Redaktion3 min read23.10.2026, 00:00vor 9 Stunden
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GModG kippt 65-Prozent-Regel: Vermieter tragen Gaskosten mit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz streicht die 65-Prozent-Regel für Heizungen, Vermieter tragen dafür bei Gas- und Ölheizungen künftig mehr Betriebskosten selbst.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schafft die 65-Prozent-Regel für Heizungen ab. Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt damit. Sie galt seit dem 1.1.2024 in Teilen des Neubaus und wäre ohne die Reform ab Juli dieses Jahres in Großstädten und ab Juli 2028 überall in Kraft getreten. Das erklärt Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, in einem Interview mit Haufe.

Gas- und Ölheizungen wieder ohne 65-Prozent-Vorgabe

Das Gebäudemodernisierungsgesetz erweitert den Katalog zulässiger Heizungsarten um drei Optionen, an erster Stelle stehen Anlagen für Gas, Heizöl oder Flüssiggas. Verboten waren sie auch nach dem Gebäudeenergiegesetz nicht, sie mussten aber 65 Prozent erneuerbare Energien einsetzen und Nebenbedingungen erfüllen. Das entfällt. Stattdessen gilt nur noch die sogenannte Biotreppe.

Biotreppe und Grüngasquote

Die Biotreppe verpflichtet neue Gas- und Ölheizungen zu steigenden Anteilen grüner Gase beziehungsweise Öle:

  • 10 Prozent ab 2029
  • 15 Prozent ab 2030
  • 30 Prozent ab 2035
  • 60 Prozent ab 2040

War sie im GEG nur eine Überbrückung für Anlagen aus der Zeit vor der 65-Prozent-Regel, ersetzt sie nun diese Regel und ist vorerst die einzige Klimaschutzkomponente für diese Heizungstechnik.

Dazu kommt die Grüngasquote (im Gesetz Grüngas- oder Grünheizölquote), die den Heizungsbestand erfasst. Sie ist im Gebäudemodernisierungsgesetz nur angekündigt. Ein Eckpunktepapier sieht einen Start 2028 mit einem Prozent vor, dann fünf Prozent 2030, 20 Prozent 2035 und 50 Prozent 2040. In den fünf Jahren bis zur vorgesehenen Klimaneutralität soll sie sich auf 100 Prozent verdoppeln.

Vermieter tragen künftig mehr Gaskosten mit

Bei Einbau einer Gas- oder Ölheizung müssen Vermieter bestimmte Betriebskosten stärker selbst tragen. Bisher galt das nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz nur für die CO2-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandel, gestaffelt nach dem energetischen Zustand des Gebäudes. Künftig werden auch die Gasnetzentgelte und die Kosten der Biotreppe zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, und zwar stets hälftig, unabhängig vom Gebäudezustand. Die Gaskosten verteilen sich damit anders als bisher.

Für die Grüngasquote ist bislang keine Kostenaufteilung vorgesehen. Müller hält es nach der bisherigen Logik des Gesetzgebers aber für möglich, dass auch hier eine Aufteilung folgt.

Was heißt das für Vermieter?

Wer eine Gas- oder Ölheizung einbaut, trägt künftig die Hälfte von Gasnetzentgelten und Biotreppen-Kosten selbst. Wie sich diese Posten entwickeln, ist offen, die Rechnung bleibt schwer planbar. Wer sich gegen eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, vermeidet dieses Risiko, Effizienzmaßnahmen können es begrenzen. Müller rechnet zudem mit weiteren Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode und neuen EU-Vorgaben infolge des Klimaziels für 2040. Die Betriebskostenabrechnung sollten Vermieter deshalb bei Gasheizungen künftig auf getrennt ausgewiesene Kostenanteile vorbereiten.

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