Pflichtversicherung gegen Elementarschäden: Eckpunkte liegen vor

Justiz- und Finanzministerium haben ein Eckpunktepapier zur Elementarschaden-Pflichtversicherung vorgelegt; Länder und Verbände können bis zum 2. Dezember 2026 Stellung nehmen.
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vorgelegt. Das Bundesjustizministerium (BMJV) und das Bundesfinanzministerium (BMF) verschickten das Diskussionspapier am 21. Oktober 2026 an Länder und Verbände und veröffentlichten es auf der BMJV-Website. Stellungnahmen sind bis zum 2. Dezember 2026 möglich.
Das sieht das Papier vor
Wer künftig eine neue Wohngebäudeversicherung abschließt, soll automatisch auch gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Starkregen abgesichert sein. Im Schadensfall soll der Selbstbehalt höchstens 20.000 Euro betragen.
Bestandsverträge ohne Elementarschutz sollen um ein Angebot zur Erweiterung ergänzt werden. Reagieren Eigentümer nicht, wird der Vertrag ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung automatisch erweitert.
Geprüft werden zwei weitere Punkte: eine günstigere Mindestversicherung mit reduziertem Schutz und einem Selbstbehalt von bis zu 100.000 Euro sowie ein Verbot, die Kosten des Elementarschutzes auf die Miete umzulegen. Damit sollen Mieter vor steigenden Nebenkosten geschützt werden.
Zahlen zur Ausgangslage
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind nur 59 Prozent der Wohngebäude gegen Hochwasser und Starkregen versichert. Die versicherten Schäden belaufen sich im Schnitt auf rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Die Flutkatastrophe 2021 verursachte Schäden von mehr als 40 Milliarden Euro; damals war nur etwa die Hälfte der Wohngebäude versichert. Nach der Ahrtal-Flut wurden bis zu 80 Prozent der Schäden öffentlich kompensiert.
Die Einführung steht im Koalitionsvertrag von Union und SPD, der auch eine Opt-out-Lösung prüfen will. Der Bundesrat hatte bereits im Juni 2024 eine flächendeckende Pflichtversicherung gefordert. In einer Innofact-Umfrage im Auftrag von Verivox sprachen sich im Juli 2026 81 Prozent der Hauseigentümer für eine Pflicht aus; knapp zwölf Prozent gaben an, keine weiteren Kosten tragen zu können.
Besonderheit Wohnungseigentümergemeinschaften
Der Verband Wohnen im Eigentum fordert für WEGs klare gesetzliche Regeln. Ein Verzicht auf den Versicherungsschutz solle nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich sein, mindestens aber mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit. Außerdem müsse klargestellt werden, dass die Elementarschadenversicherung zur ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehört.
Was heißt das für Vermieter?
Vermieter sollten prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung bereits Elementarschäden abdeckt. Ohne diesen Baustein sind Schäden durch Hochwasser, Grundwasser oder Starkregen, etwa vollgelaufene Keller, in der Regel nicht versichert. Mit der geplanten Regelung würde der Schutz Pflicht und könnte die Prämien steigen lassen. Ob sich die Kosten auf Mieter umlegen lassen, ist noch offen und wird laut Papier geprüft.
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