Verkaufsdauer: Von 3,1 bis 8,8 Wochen je nach Region

Redaktion2 min read22.10.2026, 00:00vor 20 Stunden
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Verkaufsdauer: Von 3,1 bis 8,8 Wochen je nach Region

Eigentümer finden im Landkreis Neumarkt in 3,1 Wochen einen Käufer, in Zweibrücken dauert es 8,8 Wochen – das zeigt die Hausgold-Auswertung für das erste Halbjahr 2026.

Wie schnell sich eine Immobilie verkaufen lässt, hängt stark vom Standort ab: Laut einer Hausgold-Auswertung, über die das Handelsblatt berichtet, reicht die durchschnittliche Inseratsdauer im ersten Halbjahr 2026 von 3,1 bis 8,8 Wochen. Die langsamsten Märkte brauchen damit fast dreimal so lange wie die schnellsten.

Grundlage sind mehrere Hunderttausend Angebote aus Printmedien und Onlineportalen. Untersucht wurden Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften aus den ersten fünf Monaten des Jahres.

Schnelle und langsame Regionen

Am schnellsten verkaufen Eigentümer im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz mit durchschnittlich 3,1 Wochen. Es folgen Hof mit 3,7 Wochen und Frankenthal mit 3,8 Wochen. Bamberg und der Landkreis Regen kommen auf jeweils 4,0 Wochen.

Am anderen Ende steht Zweibrücken mit 8,8 Wochen, gefolgt von Cottbus (8,5) und dem Landkreis Hildburghausen (8,4). Eisenach liegt bei 8,0 Wochen. Suhl, Kaiserslautern und die Südwestpfalz erreichen jeweils 7,8 Wochen.

Großstädte im Mittelfeld

In den Metropolen liegen die Werte dazwischen: München 5,0 Wochen, Köln und Frankfurt am Main je 5,8, Hamburg 5,9, Berlin 6,1 und Düsseldorf 6,2 Wochen.

Bundesweit dauerte die Vermarktung im ersten Quartal 2026 im Schnitt etwa 90 Tage bei Eigentumswohnungen und 91 Tage bei Einfamilienhäusern.

Märkte werden zäher

Die Zahl neu inserierter Wohnimmobilien stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig blieben Objekte in nahezu allen Objektarten und Bundesländern länger im Angebot. Besonders deutlich verlängerte sich die Angebotsdauer in Sachsen-Anhalt (45 Prozent), Hamburg (44 Prozent) und Bayern (40 Prozent). Käufer haben mehr Auswahl, überhöhte Preisvorstellungen führen schneller zu langen Standzeiten.

Gemessen wird die Zeit, die ein Inserat online steht, nicht die Dauer bis zum Notartermin. Ein gelöschtes Inserat kann auch auf eine Preisänderung, eine Rücknahme oder einen Verkauf außerhalb des Portals zurückgehen.

Was heißt das für Vermieter?

Wer eine vermietete Wohnung verkauft, sollte die Inseratsdauer nicht mit der Gesamtdauer gleichsetzen: Finanzierung, Prüfung der Unterlagen, Kaufvertragsentwurf, Beurkundung nach § 311b BGB und Grundbuchvollzug kommen hinzu. In langsamen Regionen zählt ein marktgerechter Startpreis besonders, weil spätere Preisnachlässe die Verhandlungsposition schwächen.

Der Verkauf beendet das Mietverhältnis nicht: Nach § 566 Abs. 1 BGB tritt der Käufer in den Mietvertrag ein. Mietvertrag, Kautionsnachweis, Betriebskostenabrechnungen, Energieausweis, Grundbuchauszug und bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Wirtschaftsplan sollten vor dem Inserat vollständig vorliegen. Liegen zwischen Kauf und Verkauf höchstens zehn Jahre, kann zudem Spekulationssteuer anfallen.

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