Umwelthilfe reicht Verfassungsbeschwerde gegen GModG ein

Die Deutsche Umwelthilfe hat am 29. September in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz eingelegt, das neue Heizungsgesetz.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht, das umgangssprachlich als neues Heizungsgesetz gilt. Das teilte die Organisation am 29. September in Berlin mit. Sie geht gemeinsam mit mehreren Mietern vor. Das Gesetz ist seit dem 29. Juli 2026 in Teilen in Kraft.
Vorwurf: Verstoß gegen das Klimaschutzgebot
Die DUH sieht im GModG einen Verstoß gegen Artikel 20a Grundgesetz, der den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet. Das Gesetz führe zu deutlich mehr Treibhausgas-Emissionen und gefährde das gesetzlich verankerte Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Da der Gebäudesektor zentral für die Zielerreichung sei, stelle ein Scheitern dort das Gesamtziel infrage, sagte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Metz kritisierte außerdem, das Gesetz halte neue Öl- und Gasheizungen weiter für Jahrzehnte im Markt. Die Mieter zahlten die Rechnung für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst nicht treffen könnten.
Was das GModG regelt
Neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Hybridheizung und Biomasseheizung bleibt der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen erlaubt. Ab dem 1. Januar 2029 müssen diese einen schrittweise steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote gelten, die zunächst bis zu ein Prozent betragen soll. Die Details dazu sind nach Angaben der DUH unklar. Die Umwelthilfe bezeichnet das als Wette darauf, dass künftig genug Biomethan und Wasserstoff verfügbar sind.
Die Kernregel des früheren Gebäudeenergiegesetzes, wonach jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, ist entfallen.
Weiteres Verfahren
Zunächst muss das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen. Die DUH geht davon aus. Eine frühere Verfassungsbeschwerde zum Tempolimit war nicht angenommen worden. Metz verweist darauf, dass dort nur eine einzelne Maßnahme angegriffen wurde, während das GModG den gesamten Gebäudesektor betreffe. Bei Erfolg müsste der Gesetzgeber das Gesetz ganz oder in Teilen nachbessern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 entschieden, dass Artikel 20a GG den Staat zum Klimaschutz verpflichtet und Emissionsminderungen nicht zulasten jüngerer Generationen aufgeschoben werden dürfen.
Was heißt das für Vermieter?
An den geltenden Regeln des GModG ändert die Beschwerde zunächst nichts. Entscheidungen über den Heizungstausch bleiben nach dem heutigen Stand möglich, mit den ab 2028 und 2029 vorgesehenen Grüngas-Anforderungen. Eigentümer, die den Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung erwägen, sollten wissen, dass eine spätere Nachbesserung durch den Gesetzgeber nicht ausgeschlossen ist. Bei Investitionsentscheidungen in der Heizung empfiehlt sich deshalb ein Blick auf die weitere Entwicklung in Karlsruhe.
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