UBS-Immobilienfonds Euroinvest wird endgültig abgewickelt

Redaktion2 min read29.09.2026, 00:00vor 4 Wochen
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UBS-Immobilienfonds Euroinvest wird endgültig abgewickelt

UBS Real Estate hat die Verwaltung des offenen Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest gekündigt – Anteile lassen sich damit dauerhaft nicht mehr zurückgeben.

UBS Real Estate hat am 24. September 2026 die Kündigung der Verwaltung des offenen Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien (ISIN DE000A111Z29) bekanntgegeben. Damit ist klar: Der Fonds wird nicht wiedereröffnet, sondern abgewickelt.

Schon seit dem 25. März 2026, 12:00 Uhr, waren Rücknahme und Ausgabe von Anteilen ausgesetzt. Rückgabewünsche, die danach eingingen, wurden nicht mehr ausgeführt. Mit der Kündigung der Verwaltung ist diese Sperre nun endgültig – ein Handel über die Fondsgesellschaft ist nicht mehr möglich.

Zum 28. Februar 2026 verfügte der Fonds laut UBS über eine Bruttoliquidität von 33,6 Millionen Euro, das entsprach 8,3 Prozent des Fondsvermögens. Die Abwicklung soll über den schrittweisen Verkauf der verbliebenen Immobilien erfolgen. Einen verbindlichen Zeitplan für Verkäufe oder Ausschüttungen hat UBS bislang nicht genannt.

Rechtlicher Rahmen und Ablauf

Rechtliche Grundlage für die Abwicklung ist § 100 KAGB: Wird die Verwaltung eines Sondervermögens gekündigt, muss es abgewickelt und der Erlös an die Anleger verteilt werden. Die vorangegangene Aussetzung von Rücknahme und Ausgabe stützte sich auf § 257 KAGB.

Der offizielle Startpunkt der Liquidation ist die Veröffentlichung der Kündigungsbekanntmachung im Bundesanzeiger. UBS kündigte an, Anlegerinnen und Anleger während des gesamten Abwicklungsprozesses fortlaufend zu informieren. Zuvor war für die Aussetzung eine Dauer von bis zu 36 Monaten in Aussicht gestellt worden.

Was heißt das für Vermieter?

Wer über den UBS Euroinvest indirekt in Immobilien investiert war, kommt an sein Kapital vorerst nicht mehr über eine reguläre Rückgabe – Liquidität entsteht nur schrittweise durch den Verkauf der Fondsobjekte. Für private Vermieter, die den Fonds als Liquiditätsreserve oder Teil der Vermögensplanung genutzt haben, bedeutet das: längerfristig gebundenes Kapital statt kurzfristiger Verfügbarkeit. Der Fall zeigt erneut, dass auch offene Immobilienfonds keine jederzeit liquide Anlageform sind, sobald größere Rückgabewellen die Verkaufsfähigkeit der Objekte übersteigen.