Solaranlage auf Mietshäusern: Vergütung sinkt 2026 weiter

Redaktion2 min read06.09.2026, 00:00vor 2 Monaten
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Solaranlage auf Mietshäusern: Vergütung sinkt 2026 weiter

Sinkende Einspeisevergütungen machen Volleinspeisung 2026 unattraktiver – für Vermieter zählt jetzt vor allem Eigenverbrauch und Mieterstrom.

Seit dem 1. August 2026 gelten niedrigere Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen: Für Anlagen bis 10 kWp liegt die Teileinspeisevergütung bei maximal 7,7 Cent pro Kilowattstunde, bei Volleinspeisung sind es 12,22 Cent. Das berichtet Capital.de unter Berufung auf aktuelle Fördersätze. Für private Vermieter mit Mietshäusern verschiebt sich damit die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage weiter weg von der reinen Einspeisung.

Parallel bleibt der Mieterstromzuschlag bestehen: Für Inbetriebnahmen zwischen Februar und Juli 2026 beträgt er 2,54 Cent je Kilowattstunde bis 10 kWp, 2,36 Cent bis 40 kWp und 1,59 Cent bis 1.000 kWp. Die Förderung läuft jeweils 20 Jahre. Der Mieterstrompreis darf laut Fachberichten maximal 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.

Mieterstrom statt Volleinspeisung

Damit bleibt der wirtschaftliche Hebel für Vermieter beim Eigenverbrauch und beim Mieterstrom, nicht bei der klassischen Einspeisung ins Netz. In Beispielrechnungen für Mehrfamilienhäuser werden bei funktionierenden Mieterstrommodellen Amortisationszeiten von rund acht bis elf Jahren genannt, abhängig von Verbrauchsstruktur und Betriebsmodell.

Eine frühere Grenze von 100 kW für den Mieterstromzuschlag gilt laut Fachberichten nicht mehr; berücksichtigt werden inzwischen Anlagen bis 1.000 kW. Seit Juni 2026 ist zudem sogenanntes Energy Sharing grundsätzlich möglich – die gemeinschaftliche Nutzung von selbst erzeugtem Strom über mehrere Abnehmer hinweg. In der Praxis ist das Modell laut Berichten aber noch kaum umgesetzt, da spürbare Netzentgelt-Reduktionen und praktikable Umsetzungswege bislang fehlen.

Weiterhin unattraktiv bleiben reine Miet- oder Pachtmodelle für Solaranlagen. Der Finanzvergleichsdienst Finanztip bewertet PV-Miete laut Capital.de „in aller Regel“ als finanziell nicht lohnend, da die Gesamtkosten über die Laufzeit deutlich höher liegen als beim Kauf.

Rechtlich sind vor allem § 21 EEG und § 42a EnWG für Mieterstrommodelle maßgeblich. Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich degressiv; der nächste Absenkungsschritt nach dem Sommer 2026 ist demnach bereits absehbar.

Was heißt das für Vermieter?

Mietshäuser mit hohem Strombedarf für Allgemeinstrom, Wärmepumpen oder Mieterabnahme bieten 2026 die bessere Wirtschaftlichkeit als Objekte ohne passende Verbrauchsstruktur. Wer eine Anlage kauft statt pachtet, profitiert deutlich stärker von Mieterstromzuschlag und Eigenverbrauch. Reine Dachverpachtung oder Volleinspeisung lohnt sich bei kleinen Anlagen unter 10 kWp angesichts der gesunkenen Vergütungssätze zunehmend seltener.