Region Hannover: Neue Wohnraumförderung ab Sommer 2026

Die Region Hannover ordnet ihre Wohnraumförderung mit drei neuen Richtlinien neu und verdoppelt zugleich das Budget für Belegungsrechte im Bestand auf 6 Millionen Euro jährlich.
Die Region Hannover stellt ihre Wohnraumförderung neu auf: Drei Förderrichtlinien sollen mehr bezahlbare und sozial gebundene Mietwohnungen schaffen. Sie sollen ab Sommer 2026 gelten, sofern die Regionsversammlung zustimmt. Als Gründe nennt die Region steigende Baukosten, höhere Zinsen und einen Rückgang beim Mietwohnungsneubau.
Drei Bausteine
Die neue Strategie besteht aus drei Teilen:
- Zuschüsse für Städte und Gemeinden für Potenzialanalysen, Planung und Projektkonzepte
- direkte Förderung für Investitionen in sozialen Mietwohnraum
- zusätzliche regionale Zuschüsse für Projekte, die bereits Landesförderung für den sozialen Wohnungsbau erhalten
Förderfähig sind neben Neubauten auch Umbauten, Erweiterungen und die Reaktivierung leerstehender Wohnungen. Im Gegenzug erhält die Region Belegungsrechte und kann Wohnungen gezielt an Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen vermitteln.
Der regionale Zuschuss für Investierende setzt voraus, dass das Vorhaben bereits Mittel der Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen nutzt. Dafür räumen die Projektträger der Region zusätzliche Belegungsrechte ein. Bei kombinierten Vorhaben gelten die landesrechtlichen Förderbedingungen und Bindungsvorgaben weiter.
Belegungsrechte im Bestand: doppeltes Budget
Gesondert neu gefasst wurde die Richtlinie für den Ankauf von Belegungsrechten im Bestand. Seit 2025 stehen dafür jährlich 6 Millionen Euro bereit, zuvor waren es 3 Millionen Euro.
Eigentümer ungebundener Mietwohnungen können ihre Wohnung für 5 bis 30 Jahre an die Region binden und erhalten dafür einen Zuschuss:
- 5 bis 9 Jahre Bindung: 2,00 Euro je m² Wohnfläche und Monat
- 10 bis 30 Jahre Bindung: 2,50 Euro je m² Wohnfläche und Monat
Bei 70 m² und zehnjähriger Bindung ergeben sich 2.100 Euro pro Jahr, also 21.000 Euro über die Laufzeit.
Der Antrag muss vor Abschluss des Mietvertrags gestellt werden, bei Anpassungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen auch vor deren Beginn. Während der Bindung vergibt die Region die Wohnung über ihr Belegungsrecht.
Was heißt das für Vermieter?
Kurzfristig relevant ist vor allem die Bestandsförderung: Wer eine Wohnung sozial gebunden vermieten oder Leerstand beenden will, sollte den Antrag bei der Region Hannover vor jedem neuen Mietvertrag klären. Der Preis ist die eingeschränkte Mieterauswahl über 5 bis 30 Jahre. Für Neubau-, Umbau- und Erweiterungsprojekte lohnt die Prüfung der Kombination aus Landesförderung und regionalem Zuschuss, sobald die Richtlinien formell in Kraft sind. Ein allgemeines Modernisierungsprogramm für jede private Mietwohnung ist die Strategie nicht.
Passend zum Thema
Passende Fördermittel für Ihr Objekt finden
More News

Hamburg: Nur 5.976 neue Wohnungen – Tiefstwert seit 2012
22.10.2026
Mannheim verlängert Zweckentfremdungsverbot bis 2031
22.10.2026
Verkaufsdauer: Von 3,1 bis 8,8 Wochen je nach Region
22.10.2026
Deloitte: München hat Europas teuerste Neubauwohnungen
22.10.2026
LG Frankfurt verbietet 3D-Luftbilder von Wohngrundstück
21.10.2026