RDM darf nach Gerichtsurteil bundesweit Mitglieder werben

Redaktion2 min read09.09.2026, 00:00letzten Monat
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RDM darf nach Gerichtsurteil bundesweit Mitglieder werben

Das Landgericht Berlin hat die Aufnahmebeschränkungen des Maklerverbands RDM gekippt – das Urteil ist rechtskräftig.

Der Ring Deutscher Makler (RDM) kann nach mehr als 20 Jahren wieder Mitglieder aus ganz Deutschland aufnehmen. Grundlage ist ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. März 2026 im Rechtsstreit zwischen dem RDM Berlin-Brandenburg und dem Immobilienverband Deutschland (IVD). Eine Branchenmeldung vom 8. September 2026 bestätigt, dass das Urteil inzwischen rechtskräftig ist.

Das Gericht erklärte die Fusionsabreden zwischen RDM und dem früheren Verband der Makler (VDM) aus dem Jahr 2005 für kartellrechtswidrig und nichtig. Diese Abreden hatten die Aufnahme neuer Mitglieder beim RDM regional beschränkt, nachdem sich beide Verbände zum IVD zusammengeschlossen hatten. Mit dem Wegfall dieser Beschränkung ist der RDM laut eigener Darstellung wieder uneingeschränkt bundesweit handlungsfähig.

Verschobene Kräfteverhältnisse im Verbandsmarkt

Vor der Fusion 2005 zählte der RDM Berlin-Brandenburg rund 300 Mitglieder, während der IVD nach dem Zusammenschluss bundesweit auf rund 6.000 bis knapp 7.000 Mitglieder kam. Das Urteil öffnet dem RDM nun wieder die Tür, um Makler und Hausverwalter außerhalb seines bisherigen regionalen Zuschnitts zu gewinnen und damit als Alternative zum IVD aufzutreten.

Damit verändert sich die Struktur der Maklerverbände in Deutschland erstmals seit zwei Jahrzehnten spürbar. Ein bundesweit offener RDM kann künftig mehr Immobilienmakler, Hausverwalter und Sachverständige ansprechen, was das Verbandsangebot in der Breite erweitert.

Was heisst das fuer Vermieter?

Für private Vermieter ändert sich durch das Urteil unmittelbar nichts an Mietrecht, Mieterhöhungen, Kündigungen oder Betriebskosten – betroffen ist zunächst nur die Organisation der Maklerverbände. Mittelbar können Vermieter aber profitieren, weil ein bundesweit aktiver RDM zusätzliche Verbandsstrukturen, Fortbildungsangebote und Ansprechpartner für Makler und Hausverwaltungen schafft. Eine neue Pflicht oder Verpflichtung entsteht für Vermieter durch das Urteil nicht.