München: Streit um Leerstands-Abgabe über Stromzähler

Die Linke fordert in München erneut, Leerstand über Stromzählerdaten zu erfassen und mit einer Abgabe zu belegen – die Stadt sieht dafür weiter keine rechtliche Grundlage.
Die Linksfraktion im Münchner Stadtrat verlangt erneut, leerstehende Wohnungen über Stromzählerdaten aufzuspüren und Eigentümer mit einer Abgabe zu belegen. Der Streit um München Leerstand entzündet sich vor allem an der Frage, ob die Stadt dafür auf Zählerdaten der Stadtwerke zugreifen darf. Nach dem Vorschlag sollen Zähler ohne aktiven Stromvertrag, mit ruhendem Vertrag oder mit auffälligem Minderverbrauch systematisch mit der städtischen Wohnungsdatenbank abgeglichen werden.
Die Vorlage unterscheidet drei Kategorien: Leerstand zum jährlichen Stichtag, struktureller Leerstand ab einer Dauer von über drei Monaten und langfristiger Leerstand ab über 24 Monaten. Für länger leerstehende Wohnungen ist eine Abgabe von 20 Euro pro Quadratmeter im Gespräch. Hochgerechnet auf den Münchner Wohnungsbestand soll das ein Aufkommen von 96 Millionen Euro jährlich bringen.
Die Stadt München hatte bereits 2023 erklärt, für eine solche Datenerhebung gebe es keine rechtlichen Spielräume. Die Stadtwerke München dürfen Zählerdaten demnach nicht zur Verfolgung von Leerstand oder für Ordnungswidrigkeitenverfahren herausgeben. An dieser Einschätzung hat sich nach aktuellem Stand nichts geändert – ein Beschluss zur Einführung der Methode liegt nicht vor, der Streit um die Erfassung von München Leerstand bleibt damit ungelöst.
Rechtlicher Rahmen für Leerstand bleibt in München das Zweckentfremdungsrecht. In früheren Debatten war zudem von Bußgeldern bis zu 500.000 Euro pro Wohneinheit die Rede, falls Eigentümer einer Anzeigepflicht für Leerstand nicht nachkommen. Auch das war bislang eine politische Forderung und kein geltendes Recht.
Was heißt das für Vermieter?
Für Eigentümer in München ändert sich vorerst nichts: Eine automatisierte Leerstandserfassung über Stromzähler ist nicht eingeführt, die Stadt verweist weiter auf fehlende Rechtsgrundlagen. Wer Wohnungen zwischen Mietverhältnissen länger leer stehen lässt, sollte Auszug, Renovierungsarbeiten und Vermietungsbemühungen dennoch sauber dokumentieren, falls sich die Zweckentfremdungsregeln in München künftig verschärfen. Die Debatte zeigt, dass das Thema München Leerstand politisch unter verschärfter Beobachtung steht, auch ohne akuten Handlungsdruck.
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