Enteignung droht: Bund will Verstaatlichung stoppen

Die Bundesregierung will Landesgesetze zur Vergesellschaftung privater Mietwohnungen per Bundesgesetz aushebeln, während Berlin sein Rahmengesetz bereits verabschiedet hat.
Kanzler Friedrich Merz hat am 21. September 2026 angekündigt, ein Bundesgesetz gegen die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände zu beschleunigen. Damit reagiert die Koalition auf den Wahlsieg der Linken in Berlin am selben Tag. Nach Angaben der FAZ liegen bereits erste Entwürfe vor.
Schon am 2. Juli 2026 hatten sich Bund sowie die Spitzen von Union und SPD grundsätzlich darauf verständigt, dass Länder private Wohnungsbestände künftig nicht mehr per eigenem Gesetz enteignen können sollen. Das geplante Bundesgesetz soll entsprechende Landesregelungen faktisch ausschließen.
Hintergrund ist das Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz, das das Abgeordnetenhaus am 12. März 2026 beschlossen hat. Es stützt sich auf Artikel 15 Grundgesetz und soll laut FAZ erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten. Als Schwelle nennt das Gesetz Bestände ab 3.000 Wohnungen; betroffen wären in Berlin rund 225.000 Wohnungen.
Für eine Vergesellschaftung sieht der Berliner Entwurf eine Entschädigung von 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts vor, ausgezahlt über 100-jährige Schuldverschreibungen mit einer Verzinsung von 3,5 Prozent pro Jahr. Ein tatsächlicher Übergang von Wohnungsbeständen in öffentliches Eigentum hat bislang nicht stattgefunden.
Die aktuelle Zuspitzung liegt darin, dass die Debatte von einer politischen Forderung zu konkreter Gesetzesarbeit auf Bundesebene übergegangen ist. Während das Berliner Rahmengesetz weiterhin nur die Leitplanken für ein mögliches Vergesellschaftungsverfahren setzt, soll das angekündigte Bundesgesetz solche Landesregelungen für private Mietwohnungsbestände künftig verhindern. Konkrete parlamentarische Fristen für das Bundesgesetz nannte die FAZ bislang nicht, verwies aber auf eine rasche Kabinettsentscheidung.
Was heißt das für Vermieter?
Für private Vermieter mit üblichen, kleineren Beständen besteht nach aktuellem Stand keine unmittelbare Enteignungsgefahr. Im Blick der Berliner Regelung stehen ausschließlich große Wohnungsunternehmen mit mehreren Tausend Einheiten. Relevant bleibt die Debatte dennoch mittelbar: Sie erhöht die politische Unsicherheit rund um Mietregulierung und kann sich auf Finanzierungs- und Bewertungsannahmen für größere Portfolios auswirken. Wer selbst größere Bestände hält oder plant, sollte die weitere Entwicklung des angekündigten Bundesgesetzes im Blick behalten.
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