München erteilt Bauturbo für 2.100 Wohnungen

München hat im ersten Halbjahr 2026 für rund 2.100 Wohnungen die Anwendung des neuen Bauturbos genehmigt.
Die Stadt München hat im ersten Halbjahr 2026 für rund 2.100 Wohnungen die Zustimmung zur Anwendung des sogenannten Bauturbos erteilt. Das teilte die Stadt mit und kündigte an, dafür bald Baugenehmigungen ausstellen zu können. Grundlage ist die neue Regelung nach § 246e BauGB, die seit dem 30. Oktober 2025 gilt.
Der Bauturbo ist eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch, die Kommunen erlaubt, mit ihrer Zustimmung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen, sofern dadurch neuer Wohnraum entsteht. Die Regelung ist als Experimentierklausel bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Für die kommunale Zustimmung nennt das Bundesbauministerium eine Frist von bis zu drei Monaten.
München hat die rund 2.100 Wohnungen umfassenden Vorhaben nach eigenen Angaben in drei Kategorien eingeteilt. Voraussetzung für die Zustimmung bleibt in jedem Fall, dass durch das jeweilige Projekt tatsächlich Wohnraum geschaffen wird. In bestimmten Fällen koppelt die Stadt ihre Zustimmung zusätzlich an städtebauliche Anforderungen und an eine Förder- beziehungsweise Bindungsquote im Rahmen der sogenannten SoBoN-Systematik, mit der München seit Jahren Sozialbindungen bei Neubauprojekten regelt.
Der Bauturbo tritt in geeigneten Fällen an die Stelle eines klassischen Bebauungsplanverfahrens oder verkürzt dieses erheblich. Damit will München Genehmigungsverfahren beschleunigen, die sonst über Jahre dauern können. Die Stadt positioniert sich mit der hohen Zahl bewilligter Wohnungen als eine der ersten Großstädte, die die neue Regelung in nennenswertem Umfang anwendet – und damit potenziell als Blaupause für andere deutsche Kommunen.
Was heißt das für Vermieter?
Für private Vermieter und Eigentümer in München kann der Bauturbo vor allem bei Nachverdichtung, Aufstockung, Umbau oder Umnutzung bestehender Gebäude relevant werden, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht. Projekte, die bislang an langwierigen Bebauungsplanverfahren scheiterten, könnten so schneller genehmigungsfähig werden. Kommunale Auflagen, Nachbarrechte und andere Fachgesetze wie das Umweltrecht bleiben davon unberührt – der Bauturbo hebt ausschließlich bauplanungsrechtliche Hürden auf. Eigentümer mit konkreten Erweiterungsplänen sollten prüfen, ob ihr Vorhaben in eine der von München definierten Kategorien fällt.
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