Mietrechtspaket II: Bundestag berät schärfere Mietregeln

Redaktion2 min read04.09.2026, 00:00letzten Monat
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Mietrechtspaket II: Bundestag berät schärfere Mietregeln

Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 ein Mietrechtspaket beraten, das Indexmieten deckelt und Kurzzeitvermietungen strenger reguliert.

Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 in erster Lesung über das Mietrechtspaket II beraten, das die Mietregeln für private Vermieter in Deutschland deutlich verschärfen soll. Anlass für die aktuelle Debatte ist unter anderem ein Bericht der Mittelbayerischen Zeitung, in dem sich ein Hausbesitzer von der Politik im Stich gelassen fühlt und Deutschland als „Hochrisikoland für Vermieter“ bezeichnet.

Kern des Entwurfs ist eine Deckelung von Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten auf 3,5 Prozent pro Jahr. Damit würde die Anpassung von Indexmietverträgen an die Inflation künftig begrenzt, was besonders in Zeiten hoher Teuerung die Ertragsdynamik für Eigentümer spürbar einschränkt.

Für möbliertes Wohnen sieht der Entwurf vor, Zuschläge transparenter auszuweisen. Kurzzeitvermietungen sollen ebenfalls strenger reguliert werden: Bereits seit dem 20. Mai 2026 gilt eine zentrale Kontrolle mit Datenaustauschsystem für diese Vermietungsform.

Gleichzeitig enthält das Paket eine Erleichterung für Modernisierungen. Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB soll von 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben werden, was energetische Sanierungen ohne umfangreiche Kostenaufstellung erleichtern würde.

Die Mietpreisbremse wurde bereits bis Ende 2029 verlängert und begrenzt in angespannten Märkten weiterhin die zulässige Miethöhe bei Neuvermietungen. Zusätzlich müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbare Heiz- und Warmwasserzähler installieren.

Was heißt das für Vermieter?

Wer Indexmietverträge nutzt, sollte die geplante Deckelung auf 3,5 Prozent jährlich in die Kalkulation einbeziehen, da sie die Anpassung an gestiegene Kosten begrenzt. Eigentümer von möblierten Wohnungen oder Ferienapartments müssen sich auf strengere Dokumentations- und Meldepflichten einstellen. Positiv ist die höhere Wertgrenze für das vereinfachte Modernisierungsverfahren, die energetische Nachrüstungen administrativ erleichtern könnte. Bis zur endgültigen Verabschiedung des Mietrechtspakets II bleibt der genaue Zeitplan im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.