Linke will Leerstand über Stromzählerdaten aufspüren

Die Linke fordert, dass Kommunen Stromzählerdaten nutzen dürfen, um leer stehende Wohnungen und deren Eigentümer zu ermitteln. Dafür müsste der Bund das Messstellenbetriebsgesetz ändern.
Die Linke will Kommunen erlauben, Wohnungsleerstand über Stromzählerdaten systematisch aufzuspüren und Eigentümer leer stehender Wohnungen zur Rechenschaft zu ziehen. Das berichtet n-tv.de. Bislang ist das ein politischer Vorstoß, beschlossen ist nichts.
Als Hinweis auf Leerstand soll ein über längere Zeit sehr niedriger oder fehlender Stromverbrauch dienen. Der Verbrauch gilt dabei nur als Indiz, nicht als Beweis.
Was das Gutachten sagt
Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags dürfen Kommunen anonymisierte Stromverbrauchsdaten schon heute auswerten, weil diese keinen Personenbezug mehr haben. Sollen dagegen einzelne Wohnungen, Zähler oder Eigentümer identifiziert werden, reicht die aktuelle Rechtslage nicht aus. Dafür wäre eine Änderung des Bundesrechts nötig.
Die Linke schlägt dazu eine Öffnungsklausel im Messstellenbetriebsgesetz vor. Sie würde Kommunen den Zugriff auf die Daten für diesen Zweck ermöglichen.
Wuppertal und München als Beispiele
Einzelne Städte arbeiten bereits mit Verbrauchsdaten. Wuppertal nutzt die Stromzählermethode, um Hinweise auf ungenutzte Wohnungen zu erhalten. In München greift die Stadt in Verdachtsfällen auf Strom- und Wasserabrechnungen zurück. Nach Angaben der Stadt müssen Versorgungsunternehmen dem Sozialreferat im Einzelfall entsprechende Verbrauchsinformationen liefern. Nach der Münchner Zweckentfremdungssatzung kann Leerstand von mehr als drei Monaten als Zweckentfremdung gelten.
Die Größenordnung des Problems ist begrenzt: Laut empirica-Leerstandsindex standen in Deutschland nur 2,2 Prozent der Wohnungen kurzfristig vermietbar leer.
Was heißt das für Vermieter?
Für private Vermieter ändert sich durch den Vorstoß derzeit nichts. Eine bundesweite Stromdatenkontrolle gibt es nicht, und eine einheitliche Leerstandsgrenze existiert ebenfalls nicht. Das Prüfrisiko hängt weiterhin von Landesrecht und kommunaler Zweckentfremdungssatzung ab.
Wer eine Wohnung saniert, erbt oder verkauft, sollte Beginn, Grund und erwartete Dauer des Leerstands dokumentieren. So lässt sich ein niedriger Stromverbrauch bei Nachfragen der Kommune erklären. In Städten mit Zweckentfremdungsrecht sind Fristen und Genehmigungspflichten früh zu prüfen.
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