Landkreis Augsburg: Grundstückspreise driften weit auseinander

Neue Bodenrichtwerte und Marktdaten 2026 zeigen im Landkreis Augsburg Preisunterschiede von mehreren Hunderttausend Euro je nach Gemeinde.
Im Landkreis Augsburg klaffen die Immobilienpreise 2026 je nach Gemeinde weit auseinander, wie die Augsburger Allgemeine unter Berufung auf aktuelle Marktdaten berichtet. Häuser kosten im Landkreis derzeit im Schnitt zwischen 3.736 und 4.240 Euro pro Quadratmeter, Wohnungen zwischen 3.836 und 4.421 Euro – die Spanne ergibt sich aus unterschiedlichen Datenquellen und Teilmärkten.
Ein Immobilienportal beziffert die Bandbreite für September 2026 sogar noch deutlich weiter: Häuser im Landkreis Augsburg kosten demnach zwischen 1.849 und 6.549 Euro je Quadratmeter, Wohnungen zwischen 2.848 und 7.116 Euro. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 120 Quadratmetern liegt zwischen dem günstigsten und teuersten Standort damit ein Unterschied von mehreren Hunderttausend Euro.
In der Stadt Augsburg selbst liegt der durchschnittliche Quadratmeterpreis im September 2026 bei 4.467 Euro. Ein Preisatlas nennt für das erste Quartal 2026 einen Wert von 4.750 Euro, ein Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 veröffentlicht
Parallel dazu sind die amtlichen Bodenrichtwerte für den Landkreis Augsburg zum Stichtag 1. Januar 2026 veröffentlicht worden, abrufbar sind auch die Werte vom 1. Januar 2024 zum Vergleich. Die Entwicklung fällt je nach Grundstücksart unterschiedlich aus.
In Gessertshausen etwa sank der Bodenrichtwert für individuelles Wohnbauland im Mittel um 1 Prozent, für Mehrfamilienhausgrundstücke sogar um 7 Prozent. Gegenläufig entwickelten sich Gewerbeflächen mit einem Plus von 5 Prozent, Ackerland ebenfalls mit 5 Prozent und Grünland mit 1 Prozent. Die Zahlen aus einer einzelnen Gemeinde lassen sich nicht automatisch auf den gesamten Landkreis übertragen, zeigen aber die Richtung: Wohnbauland verliert an einigen Standorten leicht an Wert, während Gewerbe- und Agrarflächen zulegen.
Was heißt das für Vermieter?
Für Eigentümer und Kaufinteressenten im Landkreis Augsburg zählt der genaue Standort mehr als der Landkreisdurchschnitt. Wer eine Immobilie kaufen, verkaufen, beleihen oder bei einem Erbfall bewerten lassen will, sollte den aktuellen Bodenrichtwert der jeweiligen Gemeinde zum Stichtag 1. Januar 2026 heranziehen, nicht pauschale Landkreiswerte. Sinkende Werte bei Wohnbaugrundstücken können bei Bank- oder Finanzamtsbewertungen eine niedrigere Einstufung stützen, was sich je nach Interessenlage positiv oder negativ auswirken kann. Wer in der Stadt Augsburg oder gefragten Umlandgemeinden vermietet, muss mit deutlich höheren Quadratmeterwerten kalkulieren als in strukturschwächeren Teilen des Landkreises.
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