Juristentag lehnt Abschaffung der Mietpreisbremse ab

Redaktion2 min read20.09.2026, 00:00vor 14 Stunden
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Juristentag lehnt Abschaffung der Mietpreisbremse ab

Der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt hat sich gegen eine Abschaffung der Mietpreisbremse ausgesprochen, während der Mieterbund eine bundesweite Entfristung fordert.

Auf dem 75. Deutschen Juristentag, der vom 16. bis 18. September 2026 in Erfurt tagte, ist ein Vorschlag zur Abschaffung der Mietpreisbremse ohne Mehrheit geblieben. Diskutiert wurde ein Gutachten der Rechtswissenschaftler Markus Artz und Arnold Lehmann-Richter, das die Mietpreisbremse durch eine sogenannte Sozialvermietungspflicht ersetzen wollte. Eine Beschlusslage zugunsten dieses Modells kam nicht zustande.

Der Vorschlag sah vor, dass Vermieter mit mehreren Wohnungen ein Drittel ihres Bestands zu ermäßigten Preisen an Geringverdiener vermieten müssten. Zugleich sollte die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete entfallen. Der Deutsche Mieterbund lehnte den Ansatz ausdrücklich ab und forderte stattdessen, die bestehende Mietpreisbremse zu entfristen und bundesweit gelten zu lassen, statt sie – wie bisher – auf ausgewiesene Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu beschränken.

Die Debatte in Erfurt fällt in eine Phase, in der die Mietpreisbremse rechtlich bereits abgesichert ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 8. Januar 2026 eine Verfassungsbeschwerde gegen die 2020 beschlossene Verlängerung der Regelung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit blieb die Verlängerung verfassungsrechtlich unangetastet, ein Kippen der Mietpreisbremse auf diesem Weg ist derzeit vom Tisch.

Für die aktuelle Rechtslage ändert der Juristentag nichts. Es bleibt bei den bestehenden Regelungen im BGB, wonach die Miete bei Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen gelten weiterhin für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Was heißt das für Vermieter?

An der geltenden Mietpreisbremse ändert sich durch den Juristentag nichts, die Zehn-Prozent-Grenze bei Neuvermietung in angespannten Märkten bleibt bestehen. Vermieter mit mehreren Wohnungen sollten die Diskussion um Sozialvermietungspflichten dennoch im Blick behalten, sie zeigt, dass eine Verschärfung des Mietrechts politisch nicht vom Tisch ist. Wer in betroffenen Gebieten vermietet, tut gut daran, Ausnahmetatbestände wie Neubau oder Modernisierung weiterhin sauber zu dokumentieren.