Grüne scheitern mit Plan zur Spekulationsfrist-Abschaffung

Redaktion2 min read09.10.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Grüne scheitern mit Plan zur Spekulationsfrist-Abschaffung

Der Bundestag hat den Grünen-Entwurf zur Abschaffung der Steuerfreiheit beim Verkauf vermieteter Immobilien nach zehn Jahren abgelehnt; die Zehnjahresfrist bleibt bestehen.

Die Steuerfreiheit beim Verkauf vermieteter Immobilien nach zehn Jahren bleibt bestehen. Ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, der die Spekulationsfrist abschaffen wollte, wurde laut Bundestagsdokumentation abgelehnt. Eingebracht hatte die Fraktion den Entwurf am 24. Juni 2026 als Drucksache 21/6637 unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen".

Der Entwurf zielte auf § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Haltefrist von zehn Jahren sollte entfallen. Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen wären damit unabhängig von der Haltedauer als privates Veräußerungsgeschäft mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert worden. Für selbst genutzte Immobilien sah der Entwurf eine Angleichung an die bestehende Dreijahresregel vor.

Der Bundestag überwies die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss. Später wurde sie zusammen mit weiteren Vorlagen abgelehnt. Die vorgeschlagene Änderung ist nicht in Kraft getreten.

Geltendes Recht bleibt unverändert

Wer eine vermietete Immobilie aus dem Privatvermögen erst nach mehr als zehn Jahren seit der Anschaffung verkauft, zahlt auf den Veräußerungsgewinn grundsätzlich keine Einkommensteuer. Das gilt, solange kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Wer innerhalb der Frist verkauft, versteuert den Gewinn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht mit einem Pauschalsatz.

Was heißt das für Vermieter?

Für geplante Verkäufe ergibt sich aus dem Entwurf keine neue Steuerpflicht. Wer seine Exit-Planung auf die Zehnjahresfrist ausgerichtet hat, kann dabei bleiben. Wer kurz vor Fristablauf steht, sollte den Verkaufstermin weiterhin am Anschaffungsdatum festmachen und die Berechnung vor dem Notartermin steuerlich prüfen lassen. Der Vorstoß zeigt allerdings, dass die Spekulationsfrist politisch auf der Agenda steht.

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