Groß Borstel: Neubau-Wohnung ab 489.000 Euro noch frei

Redaktion2 min read12.10.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Groß Borstel: Neubau-Wohnung ab 489.000 Euro noch frei

Im Hamburger Petersen Park sind im Neubauprojekt „Emma & August“ noch einzelne Wohnungen zu haben – eine 57,52-Quadratmeter-Wohnung kostet 489.000 Euro.

Im Neubauprojekt „Emma & August“ im Petersen Park in Hamburg-Groß Borstel stehen noch einzelne Wohnungen zum Verkauf. Ein Beispielangebot: 57,52 Quadratmeter für 489.000 Euro, das entspricht rund 8.432 Euro pro Quadratmeter. Darüber berichtet das Hamburger Abendblatt.

Hinzu kommen Kaufnebenkosten von etwa 36.675 Euro. Der Gesamtaufwand für diese Wohnung liegt damit bei rund 525.675 Euro. Die Kalkulation arbeitet mit 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer.

Das Projekt

Im ersten Bauabschnitt entstehen 116 Wohnungen in zwei Gebäuden mit zusammen rund 9.848 Quadratmetern Wohnfläche. Die Fertigstellung war für den Sommer 2026 vorgesehen, danach sollen die ersten Bewohner einziehen. Ein Projektanbieter nennt für „Emma & August“ 57 Eigentumswohnungen und kündigt deren Fertigstellung für den Herbst 2026 an.

Die noch angebotenen Wohnungen haben zwei bis fünf Zimmer und etwa 58 bis 130 Quadratmeter. Für den Petersen Park ist ein zweiter Bauabschnitt mit weiteren 99 Wohnungen in Vorbereitung. Im Quartierszusammenhang „Tarpenbeker Ufer“ werden außerdem 87 öffentlich geförderte und 48 frei finanzierte Wohnungen genannt.

Was heißt das für Vermieter?

Wer die Wohnung vermieten will, muss mit hohem Kapitaleinsatz rechnen. Bei angenommenen 20 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter ergäbe sich eine Jahresmiete von etwa 13.805 Euro – rund 2,6 Prozent Bruttorendite auf 525.675 Euro. Das ist eine Rechenannahme, keine veröffentlichte Projektmiete.

Bei der Erstvermietung eines Neubaus kann die Mietpreisbremse entfallen, sofern die Wohnung nach dem maßgeblichen Stichtag erstmals genutzt und vermietet wird. Geförderte Einheiten unterliegen dagegen Mietobergrenzen und Belegungsbindungen. Beim Kauf sollten Sonder- und Gemeinschaftseigentum getrennt abgenommen werden; für Mängel am Bauwerk gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

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