GdW-Chef warnt: Mietrechtsreform bremst Wohnungsinvestitionen

Redaktion2 min read08.10.2026, 00:00vor 2 Wochen
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GdW-Chef warnt: Mietrechtsreform bremst Wohnungsinvestitionen

GdW-Präsident Axel Gedaschko warnt, dass die geplante Mietrechtsreform Investitionen in Neubau und Bestand ausbremst und den Wohnungsmangel verschärft.

Axel Gedaschko, Präsident des Wohnungswirtschaftsverbands GdW, warnt vor den Folgen der geplanten Mietrechtsreform der Bundesregierung. Gegenüber Haufe Immobilien sagte er, die Reform stoppe Wohnungsinvestitionen und verschärfe damit genau den Mangel, den sie bekämpfen soll. Der GdW vertritt nach eigenen Angaben rund sechs Millionen Wohnungen in Deutschland.

Das plant die Bundesregierung

Die Reform sieht eine schärfere Mietpreisbremse, Eingriffe bei Indexmieten und einen erweiterten Kündigungsschutz vor. Indexsteigerungen oberhalb von drei Prozent sollen nur noch teilweise berücksichtigt werden. Kurzzeitvermietungen sollen stärker begrenzt, die Schonfrist bei Mietrückständen ausgeweitet werden.

Gedaschko stellt den Mieterschutz nicht grundsätzlich infrage. Sein Einwand: Keine Verschärfung des Mietrechts schaffe auch nur eine zusätzliche Wohnung. Solche Eingriffe müssten immer auch auf ihre Wirkung auf Investitionen geprüft werden.

Auch kommunale und genossenschaftliche Vermieter betroffen

Die sozial orientierten Unternehmen im GdW umgehen die Mietpreisbremse nach Gedaschkos Darstellung weder mit möblierten Kurzzeitvermietungen noch mit neuen Vertragskonstruktionen. Sie vermieten langfristig und meist deutlich günstiger als der Gesamtmarkt. Trotzdem träfen zusätzliche Beschränkungen auch sie: Je stärker die Einnahmen dauerhaft gedeckelt würden, desto kleiner werde der Spielraum für Instandhaltung, Modernisierung und Neubau. Gedaschko fordert daher, zwischen Missbrauch und verantwortungsvollen Bestandshaltern zu unterscheiden.

Förderkürzung als Beispiel

Als Beleg für den Zielkonflikt nennt er die aktuelle BEG-Reform. Bei einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen sinke die förderfähige Kostenbasis für bestimmte Einzelmaßnahmen von 360.000 auf 153.000 Euro, ein Minus von 57,5 Prozent. Gleichzeitig sollten Wohnungsunternehmen Milliarden in die Wärmewende investieren.

Die Forderungen des GdW

Der Verband verlangt eine Gesamtstrategie statt immer neuer Einzelregulierungen. Gedaschko nennt drei Punkte:

  • Sozial orientierte Bestandshalter sollen nicht durch pauschale Beschränkungen in ihrer Investitionsfähigkeit getroffen werden.
  • Förderprogramme für den klimaneutralen Umbau der Bestände sollen dauerhaft verlässlich und ausreichend ausgestattet sein.
  • Neubau soll günstiger, einfacher und schneller werden, etwa durch den rechtssicheren einfachen Standard Gebäudetyp E und Vorfahrt für den Wohnungsbau in Genehmigungsverfahren.

Baukosten, Zinsen, Klimaschutzanforderungen, Förderung und Mietrecht gehörten zusammen, so Gedaschko. Man könne nicht an mehreren Stellschrauben gleichzeitig die Kosten erhöhen und erwarten, dass die Miete unverändert bleibt.

Was heißt das für Vermieter?

Wer Indexmietverträge nutzt, sollte die geplante Begrenzung von Steigerungen über drei Prozent im Blick behalten, denn sie würde die Mietentwicklung in solchen Verträgen dämpfen. Für Sanierungen und Neubauprojekte gewinnt die Förderlage an Gewicht: Die BEG-Änderungen verkleinern die förderfähige Kostenbasis spürbar und sollten in jede Kalkulation einfließen. Auch der Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform lohnt die Beobachtung, weil er Rendite und Planungssicherheit unmittelbar berührt.

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