EU prüft schärfere Regeln gegen Airbnb-Vermietungen

Die EU-Kommission erwägt laut einem Reuters-Bericht vom 4. September 2026 zusätzliche Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten.
Die EU-Kommission bereitet einen weiteren Vorschlag vor, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking.com in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt zusätzlich zu beschränken. Das berichtete Reuters am 4. September 2026. Es handelt sich um einen Entwurf der Kommission, nicht um geltendes Recht.
Damit knüpft Brüssel an eine bereits bestehende Regelung an: Seit dem 20. Mai 2026 gilt EU-weit die Regulation (EU) 2024/1028 für Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen. Sie wurde im April 2024 verabschiedet und schreibt in Mitgliedstaaten mit eigenem Registrierungssystem vor, dass Vermieter eine Registrierungsnummer benötigen, die auf Plattformen geprüft und angezeigt werden muss.
Plattformen müssen zudem laut EU-Kommission monatlich Daten zu Gästestays und gebuchten Nächten an eine nationale Behördenstelle übermitteln, den sogenannten Single Digital Entry Point. Ein EU-weites Verbot von Kurzzeitvermietungen oder eine einheitliche Vermietungslizenz gibt es dadurch nicht.
Der neue Kommissionsvorschlag vom September zielt nach Reuters-Angaben speziell auf Wohnungsknappheits-Hotspots, in denen Kurzzeitvermietungen als Treiber steigender Mieten diskutiert werden. Details zu Umfang und Zeitplan des Vorschlags liegen bislang nicht vor.
Betroffen von den bereits geltenden Transparenzregeln sind Plattformen, die Kurzzeitvermietungen in der EU vermitteln, unabhängig davon, ob es sich um Airbnb, Booking.com oder vergleichbare Anbieter handelt. Die EU-Vorgaben ersetzen dabei nicht lokale Regelungen wie das deutsche Zweckentfremdungsrecht oder kommunale Genehmigungspflichten, sondern ergänzen sie um eine EU-weite Datengrundlage.
Was heißt das für Vermieter?
Wer eine Wohnung kurzzeitig vermietet, sollte prüfen, ob die zuständige Kommune bereits ein Registrierungssystem eingeführt hat, und die eigene Registrierungsnummer in Anzeigen korrekt angeben. Fehlt sie, drohen Sperrungen oder Löschungen von Angeboten durch die Plattformen. Der neue EU-Vorschlag steht noch am Anfang des Gesetzgebungsprozesses, könnte aber mittelfristig zusätzliche Auflagen speziell für Großstädte mit Wohnungsknappheit bringen. Private Vermieter in Deutschland sollten die weiteren Schritte auf EU-Ebene beobachten, ohne bereits jetzt von einem Verbot auszugehen.
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