EH55-Plus-Förderung: KfW meldet 343 Mio. Euro Restmittel

Redaktion2 min read01.10.2026, 00:00vor 3 Wochen
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EH55-Plus-Förderung: KfW meldet 343 Mio. Euro Restmittel

Für die befristete EH55-Plus-Neubauförderung der KfW sind laut Bundesregierung noch rund 343 Millionen Euro von 800 Millionen Euro übrig; das Programm endet spätestens am 31. Dezember 2026.

Im KfW-Förderprogramm für EH55-Plus-Neubauten stehen nach Angaben von Bundesregierung und KfW vom 22. und 23. September 2026 noch rund 343 Millionen Euro bereit. Das Gesamtbudget für 2025 und 2026 beträgt 800 Millionen Euro. Ältere Meldungen, die nur noch 69 Millionen Euro Restmittel nennen, sind damit überholt.

Die Förderung läuft nach dem Windhundprinzip: Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bedient, bis das Geld aufgebraucht ist. Spätestens am 31. Dezember 2026 endet das Programm in jedem Fall. Die KfW weist ausdrücklich auf den Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel hin. Eine Aufstockung oder Neuauflage nach Erschöpfung der Mittel ist nicht vorgesehen.

Konditionen und Förderumfang

Das Programm wurde zum 16. Dezember 2025 befristet eingeführt und später bis Ende 2026 verlängert. Ursprünglich sollte es am 30. Juni 2026 auslaufen. Gefördert werden neue Gebäude im Effizienzhaus- beziehungsweise Effizienzgebäudestandard 55, die zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt werden.

Die KfW vergibt einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Seit dem 2. März 2026 sind die Konditionen besser: Möglich ist ein effektiver Zinssatz ab 1,0 Prozent pro Jahr bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung.

Der Antrag wird über die Hausbank gestellt. Entscheidend für den Zugang zur Förderung ist die rechtzeitige Antragstellung, nicht der Baubeginn.

Was heißt das für Vermieter?

Private Vermieter mit geplanten Neubauten, die den EH55-Plus-Standard erfüllen, sollten den Antrag über ihre Hausbank zeitnah einreichen. Bei mehreren Wohneinheiten kann die Obergrenze von 100.000 Euro je Einheit die Finanzierung spürbar entlasten, ersetzt aber keine vollständige Projektfinanzierung. Wer nach Mittelerschöpfung oder nach dem 31. Dezember 2026 beantragt, erhält keine Förderung mehr.