E-Scooter-Unfälle: Vermieter haften künftig ohne Verschulden

Redaktion2 min read27.09.2026, 00:00vor 4 Wochen
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E-Scooter-Unfälle: Vermieter haften künftig ohne Verschulden

Der Bundesrat hat die verschuldensunabhängige Halterhaftung für E-Scooter gebilligt – mit direkten Folgen für Vermieter, die Scooter verleihen.

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 neuen Haftungsregeln für E-Scooter zugestimmt. Kern der Reform: Halter von E-Scootern sollen künftig verschuldensunabhängig haften, also auch dann, wenn sie den Unfall nicht selbst zu verantworten haben.

Damit werden E-Scooter haftungsrechtlich wie andere Kraftfahrzeuge behandelt. Bislang griff bei diesen Elektrokleinstfahrzeugen keine reine Gefährdungshaftung, die Verantwortung lag stärker bei der Frage, wer den Unfall konkret verschuldet hat. Das ändert sich nun: Wer als Eigentümer oder Verleiher einen E-Scooter hält, haftet künftig schon wegen der Betriebsgefahr des Fahrzeugs – unabhängig vom eigenen Fehlverhalten.

Parallel dazu gilt für Fahrerinnen und Fahrer künftig eine Verschuldensvermutung. Wer sich nicht entlasten kann, haftet für den Unfall. Auch bei abgestellten oder umgekippten Scootern wird die Lage für Geschädigte einfacher: Der Nachweis, dass ein Fahrzeug falsch geparkt wurde, entfällt künftig als Voraussetzung für Ansprüche.

Die Reform geht auf einen Kabinettsbeschluss vom 18. März 2026 zurück und wurde am 25. September 2026 im Bundesrat erneut bestätigt. Betroffen sind laut den Angaben selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways, nicht jedoch Elektromobile für Menschen mit Gehbehinderung. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens liegen noch keine abschließenden Angaben vor; der Bundesrat hat aber zugestimmt, das Gesetzgebungsverfahren ist damit weit fortgeschritten.

Was heißt das für Vermieter?

Wer E-Scooter privat vermietet oder in Sharing-Kooperationen mit Stellplätzen einbindet, gilt künftig als Halter im Sinne der neuen Gefährdungshaftung und kann bei Unfällen auch ohne eigenes Verschulden in Anspruch genommen werden. Betroffen sind vor allem Vermieter mit mehreren Geräten im Bestand, bei denen die Zuordnung von Haltereigenschaft und Versicherungsschutz entscheidend wird. Wer solche Fahrzeuge anbietet, sollte Haftpflichtversicherung, Vertragsgestaltung und Dokumentation der Nutzung jetzt überprüfen, bevor die neuen Regeln greifen.