Dobrindt will Vergesellschaftung von Wohnungen erschweren

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Eckpunkte für ein Gesetz vorgestellt, das die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen erschweren soll.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Eckpunkte für ein Gesetz präsentiert, das Wohnungsbestände besser vor einer Vergesellschaftung schützen soll. Das berichtet die Immobilien Zeitung. Ziel ist es, die Hürden für eine solche Maßnahme zu erhöhen.
Hintergrund ist die Debatte in Berlin. Sollte dort eine rot-grün-rote Landesregierung die Vergesellschaftung umsetzen, wären Zehntausende Wohnungen betroffen. Die Eckpunkte des Bundesinnenministers zielen darauf, Eigentümer größerer Bestände rechtlich abzusichern.
Die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln ist im Grundgesetz vorgesehen. Dobrindts Vorhaben setzt an der Frage an, unter welchen Bedingungen sie bei Wohnungsbeständen überhaupt in Betracht kommt. Ein ausformulierter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor, die Eckpunkte markieren die Richtung.
Was heißt das für Vermieter?
Betroffen wären in erster Linie große Bestandshalter, auf die eine Vergesellschaftung in Berlin zielen würde. Private Vermieter mit wenigen Wohnungen stünden dabei nicht im Mittelpunkt der Debatte. Wer Bestände in Berlin hält oder dort investieren will, sollte die weitere Gesetzgebung verfolgen, weil sie die Planungssicherheit für Wohnungsinvestitionen berührt.
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