Bayern wirbt um Immobilienkonzerne gegen Berliner Pläne

Bayerns Bauausschuss hat Vonovia, Covivio und Heimstaden zu einer Sondersitzung geladen und sich damit gegen die Berliner Vergesellschaftungspläne positioniert.
Der Bauausschuss des bayerischen Landtags hat in einer zweistündigen Sondersitzung die Berliner Vergesellschaftungspläne diskutiert und dazu große Immobilienkonzerne eingeladen. Geladen waren unter anderem Vonovia, Covivio und Heimstaden sowie Vertreter der bayerischen Wohnungswirtschaft, wie der Tagesspiegel berichtet. Der Ausschussvorsitzende sprach vom "Beginn einer wunderbaren Freundschaft" zwischen Investoren und Bayern.
Bayern setzt damit ein politisches Signal: Der Freistaat will sich als investorenfreundlicher Standort präsentieren und grenzt sich von Berlin ab. Bereits im Sommer hatte Bayern eine Bundesratsinitiative gegen Vergesellschaftungen eingebracht.
Was in Berlin tatsächlich beschlossen ist
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 18. März 2026 ein Vergesellschaftungsrahmengesetz verabschiedet. Es stützt sich auf Artikel 15 Grundgesetz und legt die Voraussetzungen fest, unter denen Grund und Boden sowie Produktionsmittel in Gemeineigentum überführt werden dürfen. Das Gesetz selbst vergesellschaftet keine Wohnung.
Dafür braucht es ein separates Anwendungsgesetz. Dieses muss laut Rahmengesetz den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren, eine angemessene Entschädigung vorsehen und begründen, warum mildere Maßnahmen nach Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 GG nicht ausreichen. Zusätzlich darf eine Vergesellschaftung den Berliner Haushalt nicht dauerhaft erheblich einschränken.
Das Rahmengesetz soll 24 Monate nach Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich im März 2028. Politisch wird eine Umsetzung ab 2029 genannt; einen verbindlichen Termin gibt es nicht.
Wer betroffen wäre
Im Fokus stehen rund 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne. Nach den Plänen von SPD, Grünen und Linken könnten private Wohnungsunternehmen mit mindestens 10.000 Berliner Wohnungen erfasst werden. Ein konkretes Anwendungsgesetz mit diesem Schwellenwert liegt bisher nicht vor.
Was heißt das für Vermieter?
Private Einzelvermieter sind nach aktuellem Stand nicht betroffen: Eigentum und Mietverträge bleiben unberührt, aus dem Rahmengesetz ergibt sich keine Melde- oder Anpassungspflicht. Außerhalb Berlins hat die Regelung keine Wirkung, Vermieter in Bayern oder anderen Ländern werden nicht erfasst.
Relevant ist die Entwicklung als Signal für Investoren: Sie kann Eigentümerstrukturen und Investitionsentscheidungen im Berliner Markt beeinflussen. Wie hoch Entschädigungen ausfielen, lässt sich erst mit einem Anwendungsgesetz beziffern.
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