CDU im Saarland fordert Landesplan gegen Schrottimmobilien

Redaktion2 min read11.09.2026, 00:00letzten Monat
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CDU im Saarland fordert Landesplan gegen Schrottimmobilien

Die CDU-Fraktion im saarländischen Landtag bringt kommende Woche einen Antrag für einen landesweiten Plan gegen Schrottimmobilien ein.

Die CDU-Fraktion im Saarland will in der kommenden Woche einen Antrag in den Landtag einbringen, der ein landesweites Vorgehen gegen Schrott- und Problemimmobilien fordert. Anlass ist ein aus Sicht der Partei dramatischer Fall in Völklingen, den die Fraktion als Beleg für unzureichende Kontrolle anführt.

Nach Angaben der CDU hat das Innenministerium rund 80 Problem- und Schrottimmobilien im Saarland identifiziert. Über Zustand, genaue Lage und Erreichbarkeit der Eigentümer dieser Objekte gebe es jedoch bislang kein verlässliches Gesamtbild, kritisiert die Fraktion.

Die CDU verlangt deshalb ein landesweites Lagebild sowie eine zentrale Koordinierungsstelle, die Daten zu betroffenen Immobilien systematisch erhebt und bündelt. Zusätzlich fordert die Partei eine umfassende Evaluation des saarländischen Wohnungsaufsichtsgesetzes, das bereits seit 2020 in Kraft ist und der Verwaltung verschiedene Eingriffsrechte gegen pflichtwidrige Eigentümer einräumt.

Als mögliche neue Instrumente bringt die CDU eine Treuhandverwaltung für Fälle ins Spiel, in denen Vermieter ihren Pflichten dauerhaft nicht nachkommen. Damit könnte einem Eigentümer die Verwaltung seiner Immobilie faktisch entzogen werden, wenn er notwendige Sanierungen oder Sicherungsmaßnahmen verweigert.

Parallel zur CDU-Initiative verfolgt das saarländische Sozialministerium bereits einen eigenen Ansatz. Die Landesregierung konzentriert ihre Projektarbeit derzeit auf drei Schwerpunktquartiere: Saarbrücken-Burbach, Neunkirchen und Völklingen. Für Ankauf und Sanierung von Problemobjekten in diesen Gebieten stehen 70 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes bereit.

Der CDU-Antrag zielt darauf ab, diesen bislang auf einzelne Quartiere begrenzten Ansatz auf das gesamte Bundesland auszuweiten. Eine konkrete Gesetzesänderung liegt bislang nicht vor, die Fraktion fordert zunächst Lagebild, Evaluation und Prüfung zusätzlicher Instrumente.

Was heisst das fuer Vermieter?

Sollte der Landtag dem CDU-Antrag folgen, müssen private Eigentümer im Saarland mittelfristig mit schärferen Kontrollen und einer konsequenteren Anwendung des Wohnungsaufsichtsgesetzes rechnen. Besonders betroffen wären Eigentümer verwahrloster, nicht bewohnbarer Objekte, gegen die künftig auch eine Treuhandverwaltung angeordnet werden könnte. Für ordnungsgemäß bewirtschaftete Bestände ändert sich zunächst nichts, doch die geplante landesweite Datenerhebung könnte auch bislang wenig beachtete Immobilien außerhalb der drei Schwerpunktquartiere stärker in den Blick der Behörden rücken.