Bettwanzen-Streit: Münchnerin verklagt Vonovia auf Schadensersatz

Redaktion2 min read28.09.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Bettwanzen-Streit: Münchnerin verklagt Vonovia auf Schadensersatz

Eine Münchnerin kämpft seit vier Jahren gegen Bettwanzen in ihrer Wohnung und zieht deshalb vor Gericht gegen eine Vonovia-Tochter.

Eine Münchnerin aus dem Stadtteil Neuhausen hat die Baugesellschaft Bayern, eine Tochter des Wohnungskonzerns Vonovia, vor dem Amtsgericht München verklagt. Grund ist ein Bettwanzenbefall in ihrer Wohnung, der laut SZ-Bericht vom 27. September seit 2022 andauert. Die 38-jährige Mutter zweier Kinder spricht von vier Jahren Belastung durch die Schädlinge.

Ein Gutachten sieht die Verantwortung für den Befall bei der Vermieterin. Vor Gericht ging es um mehrere Forderungen gleichzeitig: die dauerhafte Beseitigung der Bettwanzen, Mietminderung für die zurückliegenden Jahre, Schmerzensgeld sowie Schadensersatz.

Die Vonovia-Tochter wiederum wirft der Münchnerin einen Zahlungsrückstand von 17.000 Euro vor. Ein Urteil ist noch nicht gefallen, die Verkündung soll laut Bericht Mitte November erfolgen. Vonovia hält damit an ihrer Position fest, dass der offene Betrag unabhängig vom Bettwanzenstreit zu begleichen sei.

Der Fall zeigt, wie schnell aus einem Schädlingsproblem ein mehrjähriger Rechtsstreit werden kann, wenn Ursache und Verantwortung strittig bleiben. Nach § 536 BGB mindert sich die Miete automatisch, wenn ein Mangel wie Bettwanzenbefall die Wohnqualität beeinträchtigt und nicht vom Mieter verursacht wurde. Aus § 535 BGB folgt zugleich die Pflicht des Vermieters, die Mietsache instand zu halten, dazu zählt auch die Bekämpfung von Schädlingen. Im vorliegenden Fall trifft diese Pflicht die Vonovia-Tochter als Vermieterin der Wohnung.

Gleichzeitig verlangt § 536c BGB vom Mieter, Mängel unverzüglich zu melden. Bleibt ein Zahlungsrückstand über längere Zeit bestehen, kann er nach § 543 BGB Grundlage für eine fristlose Kündigung sein, vorausgesetzt, der Rückstand ist nicht durch einen berechtigten Minderungsanspruch aufgezehrt.

Was heißt das für Vermieter?

Wer als Vermieter Meldungen über Schädlinge erhält, sollte umgehend reagieren, den Befall dokumentieren und professionelle Bekämpfung veranlassen, statt die Ursache offenzulassen. Bleibt strittig, wer für den Befall verantwortlich ist, drohen Mietminderung, Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall ein jahrelanger Prozess. Wer parallel wegen Mietrückständen eine Kündigung erwägt, braucht eine lückenlose Dokumentation von Mängelanzeigen und Zahlungen, sonst lässt sich der Rückstand vor Gericht kaum sauber durchsetzen.