Bauminister lehnen EU-Regeln zur Kurzzeitvermietung ab

Redaktion2 min read12.09.2026, 00:00letzten Monat
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Bauminister lehnen EU-Regeln zur Kurzzeitvermietung ab

Die Bauminister:innen der Länder fordern die Bundesregierung auf, geplante EU-Regeln zur Kurzzeitvermietung abzulehnen.

Die Bauminister:innen der Bundesländer haben die Bundesregierung aufgefordert, geplanten EU-Regeln zur Kurzzeitvermietung nicht zuzustimmen. Das teilte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit.

Hintergrund ist ein Vorstoß der EU-Kommission, der einheitliche Regeln für die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen etwa über Plattformen wie Airbnb vorsieht. Die Länder befürchten, dass eigene, bereits bestehende Regelungen dadurch unterlaufen würden.

NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) äußerte sich deutlich ablehnend zu den EU-Plänen. „So geht das nicht“, kommentierte sie die Vorhaben aus Brüssel laut Mitteilung ihres Ministeriums.

Viele Kommunen und Länder haben in den vergangenen Jahren eigene Instrumente entwickelt, um Kurzzeitvermietungen einzudämmen – etwa Zweckentfremdungsverbote oder Genehmigungspflichten für Ferienwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Aus Sicht der Bauminister:innen würden europäische Vorgaben diesen lokalen Handlungsspielraum einschränken.

Die Bauminister:innen richten ihre Forderung direkt an die Bundesregierung, die auf EU-Ebene über die Position Deutschlands entscheidet. Ein konkreter Zeitplan für die weiteren Verhandlungen zu den EU-Regeln geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Was heißt das für Vermieter?

Wer Wohnraum kurzzeitig vermietet oder dies plant, sollte die Debatte im Blick behalten: Setzt sich die Position der Länder durch, bleiben bestehende kommunale Regeln zu Zweckentfremdung und Genehmigungspflichten voraussichtlich unverändert bestehen. Für Eigentümer in Städten mit strengen Auflagen ändert sich dann kurzfristig nichts an der Rechtslage.