Zwangsversteigerungen im Raum Pforzheim ab 28. September

Das Amtsgericht Pforzheim versteigert von Ende September bis November 2026 mehrere Häuser und Wohnungen mit Verkehrswerten zwischen 50.000 und 754.500 Euro.
Das Amtsgericht Pforzheim hat für Herbst 2026 mehrere Zwangsversteigerungstermine angesetzt. Betroffen sind Immobilien in Wimsheim, Pforzheim, Knittlingen-Kleinvillars und Neuenbürg, wie aus den aktuellen Terminlisten des Gerichts hervorgeht. Die Termine liegen zwischen dem 28. September und dem 9. November 2026.
Zu den konkreten Objekten zählt ein Einfamilienhaus in Wimsheim mit einem Verkehrswert von 754.500 Euro. In Pforzheim selbst stehen ein Mehrfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 285.000 Euro sowie zwei Eigentumswohnungen zur Versteigerung: eine 3-Zimmer-Wohnung mit 50.000 Euro Verkehrswert und eine 2-Zimmer-Wohnung mit Dachterrasse, die mit 113.000 Euro angesetzt ist. In Neuenbürg wird ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 310.000 Euro aufgerufen.
Die Verfahren laufen unter den Aktenzeichen 3 K 61/25, 3 K 49/25, 3 K 86/25, 1 K 52/06, 2 K 75/24, 3 K 115/25 und 3 K 127/25. Die einzelnen Termine verteilen sich auf den 28. September, 5., 12., 19. und 26. Oktober sowie den 2. und 9. November 2026.
Das Amtsgericht selbst listet auf seiner Startseite keine Detailinformationen zu den Objekten, sondern verweist auf den zentralen Versteigerungspool. Wichtig für Interessenten: Nicht jede laufende Zwangsversteigerung erscheint zwingend auf der öffentlichen Gerichtstafel, wenn keine gesonderte amtliche Bekanntmachung erfolgt. Ergänzend zeigt ein aktueller Marktüberblick eines großen Immobilienportals insgesamt zwölf Zwangsversteigerungen in Pforzheim, was auf ein breiteres Angebot hindeutet als die hier genannten Einzelfälle.
Rechtlich richten sich die Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Entscheidend für Bieter sind die im jeweiligen Terminsvermerk festgelegten Fristen zur Sicherheitsleistung sowie die persönliche Teilnahme am Versteigerungstermin. Bestehende Mietverträge bleiben nach einem Eigentumswechsel in der Regel bestehen, da der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ gilt.
Was heißt das für Vermieter?
Für kaufinteressierte Vermieter bieten die Verkehrswerte teils deutliche Abstände zu regulären Marktpreisen, etwa bei der 3-Zimmer-Wohnung für 50.000 Euro. Gleichzeitig lohnt vor einem Gebot die genaue Prüfung von Mietverhältnissen, Sanierungsbedarf und möglichem Zahlungsverzug der bisherigen Eigentümer. Zwangsversteigerungen markieren oft das Ende einer längeren finanziellen Schieflage – ein Signal, das auch Bestandsvermieter zu striktem Forderungsmanagement mahnt. Wer konkret bieten will, sollte die Terminsvermerke direkt beim Amtsgericht Pforzheim abgleichen.
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