Frankfurt plant strengere Regeln für möbliertes Wohnen

Redaktion2 min read25.09.2026, 00:00gestern
Share X LinkedIn
Frankfurt plant strengere Regeln für möbliertes Wohnen

Frankfurt fordert von Vermietern mehr Transparenz bei Möblierungszuschlägen, während der Bundestag über eine gesetzliche Deckelung berät.

Die Stadt Frankfurt drängt auf neue Regeln für möbliertes Wohnen, nachdem Fälle bekannt wurden, in denen mehr als 750 Euro für 20 Quadratmeter verlangt wurden. Das berichtet hessenschau.de. Die Stadt fordert dabei vor allem mehr Transparenz: Vermieter sollen den Zuschlag für Möblierung künftig getrennt von der reinen Wohnraummiete ausweisen.

Parallel berät der Bundestag über eine Mietrechtsnovelle, die genau diesen Punkt bundesweit regeln soll. Eine Expertenanhörung dazu ist für Oktober angekündigt. Der diskutierte Entwurf sieht vor, dass Vermieter den Wert der Möbel offenlegen müssen und pro Monat nur 1 % des Möbelwerts, maximal aber 10 % der Kaltmiete, aufschlagen dürfen.

Für komplett möblierte Wohnungen ist im Entwurf eine einfachere Lösung vorgesehen: eine Pauschale von 5 % der Nettokaltmiete. Damit soll verhindert werden, dass Möblierung als Umweg um die Mietpreisbremse genutzt wird.

Mietpreisbremse gilt weiter

Unabhängig von der Novelle bleibt in Frankfurt die bestehende Mietpreisbremse in Kraft. Bei Wiedervermietung darf die Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regel gilt allerdings nicht für Wohnungen, die vor dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden – für ältere Bestandswohnungen greift die Ausnahme in dieser Form nicht.

Die neuen Regeln zum möblierten Wohnen sind laut den Berichten noch nicht beschlossen. Ob und in welcher Form die Bundestagsvorlage nach der Anhörung im Oktober verabschiedet wird, ist offen.

Was heißt das für Vermieter?

Wer in Frankfurt möbliert vermietet, sollte Wohnraummiete und Möblierungszuschlag schon jetzt sauber trennen und den Wert der Möbel dokumentieren. Ein pauschaler, hoher Aufschlag ohne nachvollziehbare Kalkulation wird riskanter, sobald die Novelle greift. Bleibt die Begründung für den Zuschlag unplausibel, drohen Mieter künftig nur die reine Wohnraummiete durchsetzen zu müssen – ohne den gewohnten Möblierungsaufschlag.