Hessen verlängert und erweitert Mietpreisbremse ab 2026

Hessen weitet die Mietpreisbremse auf 71 Kommunen aus und verlängert sie über November 2026 hinaus.
Die hessische Landesregierung will die Mietpreisbremse Hessen über den 25. November 2026 hinaus verlängern und den Geltungsbereich deutlich ausweiten. Statt bisher 49 sollen künftig 71 Kommunen erfasst sein, wie aus den Entwürfen zweier Verordnungen hervorgeht, die derzeit in der Anhörung sind. 36 Kommunen kommen neu hinzu, 14 fallen heraus.
Grundlage ist ein neues Gutachten, das für 76 hessische Kommunen einen angespannten Wohnungsmarkt feststellt. Fünf dieser Kommunen haben die Aufnahme in die Gebietskulisse jedoch abgelehnt. In den betroffenen Städten und Gemeinden darf die Miete bei neu abgeschlossenen Verträgen künftig weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen wurden, sowie umfassend sanierte Wohnungen bleiben von der Regelung ausgenommen.
Neu aufgenommen werden sollen unter anderem Gießen, Hanau, Bad Nauheim, Bensheim, Friedberg, Hofheim am Taunus, Oberursel und Idstein. Im Geltungsbereich bleiben Städte wie Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Marburg, Offenbach am Main und Rüsselsheim. Herausfallen sollen dagegen unter anderem Maintal, Viernheim, Pfungstadt, Kelsterbach und Mörfelden-Walldorf.
Auch zwei flankierende Regelungen zur Mietpreisbremse Hessen sollen verlängert und ausgeweitet werden. Für die erfassten Kommunen gilt eine auf 15 statt 20 Prozent abgesenkte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen. Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen greift dort zudem eine verlängerte Kündigungssperrfrist: Statt der gesetzlichen drei Jahre gilt aktuell eine Frist von acht Jahren, künftig soll sie auf sechs Jahre verkürzt werden. Damit bleibt die Mietpreisbremse Hessen eines der schärferen Regelwerke unter den Bundesländern.
Was heisst das fuer Vermieter?
Wer in einer der 36 neu aufgenommenen Kommunen vermietet, muss ab Inkrafttreten der Verordnung die Zehn-Prozent-Grenze bei Neuvermietungen und die abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen beachten. Eigentümer in den 14 herausfallenden Kommunen wie Maintal oder Viernheim gewinnen dagegen mehr Spielraum bei Mieterhöhungen und Umwandlungen. Wer eine vermietete Wohnung in einer betroffenen Kommune in Eigentumswohnungen umwandeln will, sollte die neue Sechs-Jahres-Frist für Kündigungen in seine Planung einbeziehen.
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