Hubig plant schärfere Sanktionen bei Mietpreisbremse-Verstoß

Redaktion2 min read15.09.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Hubig plant schärfere Sanktionen bei Mietpreisbremse-Verstoß

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig zusätzlich zur Rückzahlung mit Bußgeldern belegen lassen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig schärfer sanktionieren. Bisher drohte Vermietern bei überhöhten Mietforderungen im Regelfall nur die Rückzahlung der zu viel kassierten Miete – Hubig hält das für unzureichend und lässt zusätzliche Sanktionen bis hin zu Bußgeldern prüfen.

In der politischen Debatte ist von Bußgeldern bis zu 50.000 Euro die Rede, wenn Mieten deutlich über der zulässigen Grenze liegen. Eine vom Justizministerium eingesetzte Expertenkommission arbeitet parallel bis Ende 2026 an konkreten Vorschlägen zu Mietrecht, Mietwucher und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Ein fertiger Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

Die Mietpreisbremse selbst bleibt davon unberührt in Kraft: Sie wurde bereits bis 31. Dezember 2029 verlängert. Nach § 556d BGB darf die Miete bei Neuvermietungen in ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten grundsätzlich höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. § 556g BGB regelt, wie Mieter einen Verstoß rügen können – bislang mit der Folge, dass zu viel gezahlte Miete zurückzuzahlen ist, mehr nicht.

Genau an diesem Punkt setzt Hubigs Vorstoß an. Neben der Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse treibt das Justizministerium ein weiteres Mietpaket voran, das unter anderem möblierte Wohnungen, Kurzzeitmietverträge und Indexmieten stärker regulieren soll. Auch hier handelt es sich um Ankündigungen und Vorarbeiten, nicht um bereits beschlossenes Recht.

In Berlin und anderen angespannten Märkten wird die Einhaltung der Mietpreisbremse schon jetzt intensiver kontrolliert, überhöhte Angebote werden dort systematisch erfasst. Die geplante Bußgeldregelung würde diesen Kontrolldruck um eine finanzielle Konsequenz erweitern, die über die reine Rückzahlungspflicht hinausgeht.

Was heißt das für Vermieter?

Wer in einem Gebiet mit Mietpreisbremse neu vermietet, sollte die Miethöhe jetzt besonders sorgfältig gegen den örtlichen Mietspiegel und mögliche Ausnahmetatbestände prüfen und dokumentieren. Bewusst überhöhte Mieten oder intransparente Möblierungszuschläge werden riskanter, sobald zur Rückzahlung ein Bußgeld hinzukommen kann. Bis zur Verabschiedung konkreter Regeln bleibt Zeit – die Kommission legt ihre Vorschläge erst Ende 2026 vor –, doch die Richtung der Verschärfung zeichnet sich bereits deutlich ab.