Grindelallee 80: Bauvorbescheid für 56 Wohnungen erteilt

Redaktion2 min read14.09.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Grindelallee 80: Bauvorbescheid für 56 Wohnungen erteilt

Für das seit Jahren leerstehende Haus an der Grindelallee 80 in Hamburg liegt jetzt ein überwiegend positiver Bauvorbescheid für 56 Wohnungen vor.

Das Bezirksamt Eimsbüttel hat für die Grindelallee 80 in Hamburg-Rotherbaum einen überwiegend positiven Bauvorbescheid erteilt. Vorgesehen sind 56 Wohnungen – für das lange als „Skandal-Haus“ bekannte Gebäude ist das der erste behördlich bestätigte Fortschritt seit Jahren.

Zuvor standen in dem Haus 26 Wohnungen knapp sieben Jahre lang leer. 2024 kam es zu einer Zwangsversteigerung, die zunächst keine Klarheit über die weitere Nutzung brachte. Der jetzige Vorbescheid ändert das: Aus dem verfallenden Altbau mit 26 Einheiten soll ein Vorhaben mit mehr als doppelt so vielen Wohnungen werden.

Ein Bauvorbescheid ist dabei kein Freibrief. Er klärt lediglich vorab die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens, ersetzt aber keine Baugenehmigung. Bis zur tatsächlichen Umsetzung braucht es das reguläre Baugenehmigungsverfahren nach Baugesetzbuch und Hamburgischer Bauordnung.

Der Fall Grindelallee 80 zeigt, wie lange sich ein Leerstand hinziehen kann, bevor überhaupt eine Perspektive entsteht. Sieben Jahre Stillstand, eine gescheiterte oder zumindest zunächst folgenlose Zwangsversteigerung, und erst jetzt ein erster planerischer Schritt – das ist kein schnelles Verfahren.

Was heißt das für Vermieter?

Wer Bestandsimmobilien mit Sanierungsstau hält, sollte den Fall als Warnsignal lesen: Jahrelanger Leerstand zieht behördliche Aufmerksamkeit und wirtschaftlichen Druck nach sich, bis hin zur Zwangsversteigerung. Ein positiver Bauvorbescheid ist ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch keine Baureife – Eigentümer sollten frühzeitig mit dem Bauamt klären, was auf einem Grundstück tatsächlich genehmigungsfähig ist, statt Probleme auszusitzen.