Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG

Redaktion2 min read16.09.2026, 00:00letzte Woche
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Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG

Ab 1. Januar 2027 ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz die Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen grundlegend.

Zum 1. Januar 2027 treten mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) neue Regeln für den Energieausweis in Kraft. Betroffen sind vor allem kommerzielle Immobilienanzeigen: Makler und Vermieter müssen dort künftig zusätzliche Pflichtangaben machen, darunter das Ausstellungsdatum des Ausweises.

Zugleich soll der Energieausweis ab dem Stichtag digital und maschinenlesbar ausgestellt werden. Für neu ausgestellte Bedarfsausweise gilt außerdem eine neue Berechnungsnorm. Wer einen Verbrauchsausweis nutzt, muss ab 2027 genauer hinschauen: Er ist dann nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Gemischt genutzte Immobilien fallen damit aus dieser einfacheren Ausweisform heraus.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in mehreren Paragrafen des GModG. § 80 regelt Vorlage und Übergabe des Energieausweises bei der Vermarktung, § 87 die Pflichten in Inseraten, § 108 die zugehörigen Bußgeldtatbestände. Nach § 112 Abs. 3 gilt für vor dem Stichtag ausgestellte Ausweise eine Übergangsregelung: Sie werden zunächst weiter nach den bisherigen Vorgaben behandelt.

Für bestehende Energieausweise ändert sich dadurch kurzfristig nichts. Vor 2027 ausgestellte Ausweise bleiben bis zu zehn Jahre gültig. Ein neuer Ausweis ist ohnehin nur nötig, wenn kein gültiges Dokument vorliegt und eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast wird.

Damit verschiebt sich der eigentliche Umbruch auf den Jahreswechsel 2026/2027. Bis dahin gelten für Anzeigen und Ausweisformate die bekannten Regeln weiter, danach greifen die erweiterten Vorgaben für alle neu ausgestellten Dokumente und neu geschalteten Inserate.

Was heißt das für Vermieter?

Wer aktuell mit gültigem Energieausweis vermietet, muss vorerst nichts unternehmen. Relevant wird die Neuregelung bei der nächsten Neuvermietung ab 2027 oder wenn ein alter Ausweis ausläuft. Vermieter mit Verbrauchsausweis sollten rechtzeitig prüfen, ob ihr Gebäude tatsächlich ausschließlich Wohnzwecken dient – sonst wird ab 2027 ein Bedarfsausweis nötig. Makler übernehmen bei der Umsetzung der neuen Inseratspflichten eine wichtige Beratungsfunktion für ihre Auftraggeber.