DWS führt Strafgebühr bei Verkauf von Immobilienfonds ein

Redaktion2 min read16.09.2026, 00:00letzte Woche
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DWS führt Strafgebühr bei Verkauf von Immobilienfonds ein

Die DWS verankert ab April 2026 eine Rückgabegebühr und Rücknahmebeschränkungen in den Bedingungen ihrer offenen Immobilienfonds.

Die Fondsgesellschaft DWS hat für ihre offenen Immobilienfonds neue Regeln zur Rückgabe von Anteilen beschlossen. Wie das manager-magazin berichtet, nimmt DWS zum 16. April 2026 zwei zusätzliche Instrumente in die Anlagebedingungen der Fonds grundbesitz europa, grundbesitz global und grundbesitz Fokus Deutschland auf: eine Strafgebühr bei Rückgabe und die Möglichkeit, Rücknahmen zeitweise zu begrenzen. Betroffen sind damit gleich drei DWS Immobilienfonds aus dem Kernangebot des Anbieters.

Die Rückgabegebühr kann laut DWS zwischen 2 und 5 Prozent der Bruttorückgaben betragen. Eine Rücknahmebeschränkung, im Fachjargon Gating genannt, greift, wenn Anleger an einem einzelnen Bewertungstag oder kumuliert über bis zu 20 Handelstage mindestens 10 Prozent der liquiden Mittel des Fonds zurückfordern. Ob und wann DWS die Instrumente tatsächlich aktiviert, entscheidet das Fondsmanagement im Einzelfall – eine automatische Anwendung ist nicht vorgesehen.

Betroffen ist unter anderem grundbesitz europa, einer der größten offenen Immobilienfonds am Markt mit einem Fondsvermögen von rund 6 Milliarden Euro. Grundlage der Neuregelung ist die Umsetzung der europäischen AIFMD-II-Richtlinie in deutsches Recht über das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG), das Fondsanbietern erstmals verbindliche Werkzeuge für den Umgang mit hohen Mittelabflüssen an die Hand gibt. Auch andere Anbieter offener Immobilienfonds richten sich nach diesem Rahmen, die konkrete Ausgestaltung der Strafgebühr bleibt jedoch DWS-spezifisch.

Für Anleger der DWS Immobilienfonds gelten weiterhin die bekannten Fristen: eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren sowie eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vor der Rückgabe von Anteilen. Neu ist, dass zusätzlich zu diesen Fristen künftig auch finanzielle Abschläge beim Verkauf drohen können, wenn viele Anleger gleichzeitig aussteigen wollen.

Was heißt das für Vermieter?

Wer als privater Vermieter Kapital in DWS Immobilienfonds gesteckt hat, sollte künftig einkalkulieren, dass ein Verkauf durch die neue Strafgebühr bis zu 5 Prozent des Rückgabewerts kosten kann. Damit eignen sich diese Fonds noch weniger als kurzfristig verfügbare Reserve für Sanierungen, Anschlussfinanzierungen oder unerwartete Ausgaben. Wer eine Kündigung plant, sollte vorab prüfen, ob DWS zum geplanten Rückgabezeitpunkt eine Gebühr erhebt oder Rücknahmen begrenzt – das kann über die tatsächliche Auszahlungssumme entscheiden.