Bremen prüft 94 Fälle wegen möglichem Wohnungsleerstand

Redaktion2 min read18.09.2026, 00:00letzte Woche
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Bremen prüft 94 Fälle wegen möglichem Wohnungsleerstand

Bremen wertet 94 Fälle als möglichen ordnungswidrigen Leerstand aus – Vermietern drohen nach dem Wohnraumschutzgesetz Bußgelder bis 100.000 Euro.

In Bremen bewertet die Wohnraumschutz-Verwaltung derzeit 94 Fälle als möglichen ordnungswidrigen Leerstand, wie der NDR-Regionalmagazin buten un binnen berichtet. Grundlage ist das Bremische Wohnraumschutzgesetz, das seit 2021 Zweckentfremdung von Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sanktioniert.

Als Zweckentfremdung gilt Wohnraum, der länger als 6 Monate ununterbrochen leer steht. Auch die Vermietung als Ferienwohnung über mehr als 90 Tage im Kalenderjahr sowie bestimmte Umnutzungen oder bauliche Eingriffe fallen unter das Gesetz. Verstöße kann die Stadt mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro ahnden, hinzu kommt eine Ausgleichszahlung, die in die soziale Wohnraumförderung fließt.

Besonders auffällig: Laut Bericht stehen einzelne städtische Gebäude bereits seit mehr als zwei Jahren leer. Das Bauressort betont, bei Leerstand nicht mit zweierlei Maß zu messen – private wie öffentliche Eigentümer würden gleichermaßen geprüft.

Leerstandsquote unter der kritischen Marke

Für den Bremer Wohnungsmarkt wurden zuletzt Leerstandsquoten von 5,15 Prozent und in neueren Zahlen 4,74 Prozent ausgewiesen. Als normale Fluktuationsreserve gilt üblicherweise ein Wert von 3 Prozent. Die Verwaltung unterscheidet inzwischen zwischen fluktuationsbedingtem, funktionalem und strukturellem Leerstand – letzterer gilt als eigentliches Problem für den angespannten Markt.

Wer eine Wohnung leer stehen lässt, muss dies der Stadt anzeigen oder eine Genehmigung beantragen. Die zuständige Stelle im Bauressort verweist auf ein standardisiertes Formularverfahren. Bestimmte Zweckentfremdungstatbestände sind mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

Eine Ausnahme gilt für Sanierungen: Steht eine Wohnung wegen zügiger Instandsetzung, Modernisierung oder Umbau leer, kann dies bis zu 18 Monate anerkannt werden – vorausgesetzt, der Eigentümer kann die Maßnahme nachvollziehbar belegen.

Was heißt das für Vermieter?

Wer in Bremen eine Wohnung länger als sechs Monate nicht vermietet, sollte die Gründe von Anfang an dokumentieren und im Zweifel frühzeitig beim Bauressort anzeigen. Das gilt besonders für Sanierungsvorhaben, bei denen sich der zeitliche Rahmen belegen lässt. Auch wer eine Wohnung als Ferienunterkunft nutzt, muss die 90-Tage-Grenze im Blick behalten, um nicht unter die Zweckentfremdungsregeln zu fallen. Angesichts der 94 aktuell geprüften Fälle zeigt sich, dass die Stadt ihre Kontrollpraxis konsequent umsetzt – Leerstand ist damit für Bremer Eigentümer inzwischen ein handfestes Compliance-Thema.