Berlin: 36-Milliarden-Enteignungsstreit im Wahlkampf 2026

Die Kosten einer Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in Berlin werden im Wahlkampf erneut zum Streitpunkt zwischen amtlicher Schätzung und Initiative.
Im Berliner Wahlkampf 2026 ist die Vergesellschaftungsdebatte um große Wohnungskonzerne wieder aufgeflammt, berichtet ad-hoc-news.de. Kern des Streits bleibt die Frage, wie teuer eine Enteignung großer Bestandshalter für das Land Berlin würde – und wer dafür geradestehen soll.
Der Berliner Senat hatte die Entschädigung für rund 243.000 betroffene Wohnungen zuletzt auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro beziffert. Hinzu kämen laut dieser Rechnung bis zu 180 Millionen Euro an Erwerbsnebenkosten sowie 1,5 bis 1,9 Milliarden Euro für Erfassung, Bewertung, Ausgleichszahlungen und Personalüberhänge in der Verwaltung.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ kommt für etwa 200.000 Wohnungen auf deutlich niedrigere Werte: 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro, in neueren Darstellungen auch 10 bis 17 Milliarden Euro. Die Differenz zur amtlichen Schätzung liegt damit bei mehreren Milliarden Euro und bildet die zentrale Streitfrage zwischen den Lagern.
Grundlage der Debatte ist der Volksentscheid vom 26. September 2021, bei dem rund 56,4 Prozent der Berliner für die Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes stimmten. Betroffen wären private Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Rechtliche Grundlage für eine solche Vergesellschaftung ist Artikel 15 Grundgesetz, der die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum gegen Entschädigung erlaubt.
Eine von Berlin eingesetzte Expertenkommission hatte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer solchen Vergesellschaftung grundsätzlich bejaht. Offen und politisch umkämpft bleibt jedoch die Höhe der Entschädigung – genau daran entzündet sich nun erneut der Wahlkampf, ohne dass eine neue amtliche Neuberechnung vorliegt. Eine verbindliche gesetzliche Frist zur Umsetzung nennt die Quelle nicht.
Was heißt das für Vermieter?
Für private Vermieter mit kleinen und mittleren Beständen ändert sich durch die aktuelle Debatte zunächst nichts, da die Schwelle von 3.000 Wohnungen sie nicht betrifft. Relevant ist die Diskussion trotzdem als Stimmungsbild: Sie zeigt, wie stark sich die Berliner Landespolitik weiterhin mit Eigentumsfragen und Vergesellschaftung beschäftigt, was das Investitionsklima am Hauptstadt-Wohnungsmarkt beeinflussen kann. Wer größere Portfolios in Berlin hält oder aufbauen will, sollte die Entwicklung der Entschädigungsdebatte im Blick behalten, auch wenn eine konkrete gesetzliche Umsetzung derzeit nicht absehbar ist.
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