Steuerhilfe für Vermieter: Grenzen fallen ab September

Ab 1. September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine private Vermieter unabhängig vom Einkommen bei Mieteinkünften beraten.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab dem 1. September 2026 private Vermieter umfassender bei ihrer Steuererklärung unterstützen. Das teilte die Bundesregierung als zentrale Neuregelung für Vermieterinnen und Vermieter im September mit. Grundlage ist eine Reform des Steuerberatungsgesetzes.
Konkret entfällt die bisherige Einkommensgrenze für die Beratung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine nur beraten, wenn das Einkommen bei Einzelveranlagung unter 18.000 Euro und bei Zusammenveranlagung unter 36.000 Euro lag. Diese Schwellenwerte fallen ab September ersatzlos weg.
Damit können künftig auch Vermieter mit höheren Einkommen ihre Steuererklärung für Mieteinnahmen über einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, statt zwingend einen Steuerberater beauftragen zu müssen. Die Neuregelung ändert nichts an der Miethöhe, an Kündigungsfristen oder am Betriebskostenrecht – sie betrifft ausschließlich den Zugang zu steuerlicher Unterstützung.
Im September treten laut der Übersicht weitere Verbraucherregeln in Kraft, die allerdings nicht das Mietrecht direkt betreffen: Ab 12. September 2026 gelten strengere EU-Vorgaben für neu in Verkehr gebrachte vernetzte Produkte, ab 27. September 2026 verschärfte Regeln für Umweltwerbung wie die Bezeichnung „klimaneutral“.
Was heisst das fuer Vermieter?
Private Vermieter mit kleineren und mittleren Vermietungseinkünften erhalten durch den Wegfall der Einkommensgrenzen einen einfacheren Zugang zu günstiger Steuerhilfe. Wer bisher wegen der 18.000- beziehungsweise 36.000-Euro-Grenze auf einen Lohnsteuerhilfeverein verzichten musste, kann diese Option ab September nutzen. Für die eigentliche Vermietungspraxis – Miethöhe, Kündigung, Betriebskosten – ändert sich dagegen nichts.
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