Pandion-Insolvenz weitet sich auf elf Projekte aus

Wolfgang Staufer3 min read29.08.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Pandion-Insolvenz weitet sich auf elf Projekte aus

Bei Pandion sind nun elf weitere Projektgesellschaften insolvent – ein Warnsignal für Käufer und Investoren in laufenden Bauprojekten des Kölner Entwicklers.

Die Pandion-Insolvenz nimmt an Ausmaß zu: Nach der Muttergesellschaft sind jetzt elf zusätzliche Projektgesellschaften betroffen. Für private Vermieter und Investoren mit Bezug zu Pandion-Projekten steigt damit der Handlungsdruck spürbar.

Chronologie der Pandion-Insolvenz

Erste Anträge im August

Am 10. August 2026 stellte die PANDION AG zusammen mit fünf weiteren Gruppengesellschaften einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Auslöser war eine Liquiditätslücke, die sich bereits am 5. August 2026 zeigte, als eine fällige Zinszahlung auf die Unternehmensanleihe nicht fristgerecht geleistet wurde.

Am 18. August 2026 ordnete das zuständige Gericht die vorläufige Eigenverwaltung an. Diese Verfahrensform erlaubt es dem Unternehmen grundsätzlich, den Geschäftsbetrieb unter gerichtlicher Aufsicht fortzuführen, während parallel an einem Sanierungskonzept gearbeitet wird.

Ausweitung auf Projektebene

Am 27. August 2026 kamen elf weitere Projektgesellschaften hinzu, für die ebenfalls Insolvenzanträge gestellt wurden. Damit verschiebt sich die Krise deutlich von der Konzernebene auf die Ebene einzelner Bauprojekte und Standorte.

Betroffen sind laut vorliegenden Meldungen unter anderem Projekte in Stuttgart, Köln, Berlin und im Siebengebirge. Für die Belegschaft der ursprünglich betroffenen Gesellschaften wurde bereits eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für die Monate August bis Oktober gesichert.

Bedeutung für private Vermieter und Investoren

Direkte Vertragsbeziehungen prüfen

Relevant wird der Fall vor allem für Vermieter und Investoren, die als Käufer, Verkäufer, Mieter oder Finanzierungspartner mit Pandion-Gesellschaften verbunden sind. Bei insolventen Projektgesellschaften können sich Fertigstellungstermine, Übergaben und Gewährleistungsfragen verzögern oder verändern.

In der Eigenverwaltung läuft der operative Betrieb zunächst häufig weiter, jedoch unter gerichtlicher Kontrolle. Das bedeutet nicht automatisch den Baustopp, schafft aber Unsicherheit über die weitere Projektabwicklung.

Was Betroffene jetzt klären sollten

Wer vertraglich mit Pandion verbunden ist, sollte kurzfristig mehrere Punkte prüfen:

  • Status laufender Mietzahlungen und vereinbarter Sicherheiten
  • Bestehende Bürgschaften und deren Werthaltigkeit
  • Mögliche Aufrechnungsfragen bei offenen Forderungen
  • Vorhandene Kündigungsrechte im jeweiligen Vertrag
  • Fristen zur Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Forderungen, die aus der Zeit vor dem jeweiligen Insolvenzantrag stammen, gelten als Insolvenzforderungen und werden regelmäßig nur quotal befriedigt. Leistungen, die nach Verfahrenseröffnung erbracht werden, sind rechtlich anders einzuordnen.

Rechtlicher Rahmen der Eigenverwaltung

Die Insolvenzordnung gibt den rechtlichen Rahmen für den weiteren Verlauf vor. Nach § 15a InsO sind Geschäftsleiter verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. § 17 InsO definiert Zahlungsunfähigkeit als Zustand, in dem fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können.

Die Verfahrensgrundlage der Eigenverwaltung (§§ 270a, 270b InsO) erlaubt es der Geschäftsführung, unter Aufsicht eines Sachwalters weiter zu handeln, statt einen externen Insolvenzverwalter einsetzen zu müssen. Für Gläubiger, einschließlich Vermieter und Käufer mit offenen Forderungen, gilt die Pflicht, ihre Ansprüche fristgerecht zur Tabelle anzumelden. Der konkrete Stichtag wird vom Insolvenzgericht im jeweiligen Verfahren festgelegt.

Was heißt das für Vermieter?

Wer mit Pandion-Projekten in Berührung ist, sollte den aktuellen Verfahrensstand der jeweiligen Projektgesellschaft genau prüfen und dabei nicht pauschal von einem Totalausfall ausgehen. Die Eigenverwaltung eröffnet grundsätzlich die Chance auf eine geordnete Fortführung einzelner Projekte, auch wenn die Ausweitung auf elf zusätzliche Gesellschaften die Unsicherheit erhöht.

Praktisch empfiehlt sich, offene Forderungen zeitnah zu dokumentieren und die vom Gericht gesetzten Anmeldefristen nicht zu verpassen. Vermieter mit laufenden Verträgen sollten zudem rechtlichen Rat einholen, um Kündigungs- und Aufrechnungsrechte im konkreten Einzelfall korrekt einzuschätzen.