Mietendeckel bundesweit: Linke-Modell und Gutachten prüfen

Wolfgang Staufer3 min read28.08.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Mietendeckel bundesweit: Linke-Modell und Gutachten prüfen

Die Linke will einen bundesweiten Mietendeckel per Bundesgesetz einführen und beruft sich dabei auf ein Rechtsgutachten zur Verfassungskonformität.

Die Linksfraktion im Bundestag hat am 27.08.2026 ein überarbeitetes Modell für einen bundesweiten Mietendeckel vorgestellt. Ein von der Fraktion beauftragtes Gutachten eines Regensburger Lehrstuhls kommt zu dem Ergebnis, dass ein solcher Eingriff mit dem Grundgesetz vereinbar sein könnte. Für private Vermieter markiert der Vorstoß eine der weitreichendsten Regulierungsdebatten der vergangenen Jahre.

Zweistufiges Modell: Mietenstopp und Obergrenzen

Kern des Vorschlags ist ein zweistufiges Vorgehen. Zunächst soll in angespannten Wohnungsmärkten ein sofortiger Mietenstopp gelten, bevor in einem zweiten Schritt bundesweite Mietobergrenzen eingeführt werden.

Drei Marktstufen als Grundlage

Die Linke unterscheidet dabei drei Kategorien: nicht angespannter Wohnungsmarkt, angespannter Wohnungsmarkt und Wohnungsnotlage. Je nach Einstufung sollen unterschiedliche Regeln greifen.

  • Nicht angespannte Lagen: Mieterhöhungen von maximal 6 bis 10 Prozent binnen drei Jahren
  • Faire Vermieter, etwa Genossenschaften: teils nur bis zu 2 Prozent pro Jahr
  • Angespannte Märkte und Wohnungsnotlagen: Ausrichtung an einer neu berechneten Obergrenze

Neue Berechnung der Vergleichsmiete

Im zweiten Schritt sollen Mieten an einer sogenannten „echten Durchschnittsmiete“ ausgerichtet werden. In diese Berechnung sollen Bestands- und Sozialmieten einfließen, während Neubauten erst nach fünf Jahren berücksichtigt werden und Wuchermieten ganz außen vor bleiben. Zusätzlich sieht das Modell ein Recht auf Mietsenkung vor, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete oder der lokalen Obergrenze liegt.

Was am Vorschlag neu ist

Neu an dem Modell ist vor allem die Kombination aus sofortigem Mietenstopp und anschließendem dauerhaften Deckel. Frühere Forderungen der Linken waren weniger differenziert und sahen keine gestaffelten Marktkategorien vor.

Hinzu kommt die rechtliche Absicherung durch das aktuelle Gutachten, das den Eingriff als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums einordnet. Im Bundestag liegt dazu nun ein Antrag vor, der die Bundesregierung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf auffordern soll. Ein konkreter Zeitplan der Bundesregierung für ein solches Gesetz ist bislang nicht bekannt.

Kritik von CDU und Wissenschaft

Die CDU hat den Vorschlag scharf zurückgewiesen und spricht vom „Todesstoß“ für den Wohnungsbau. Auch Wissenschaftler äußern sich in diese Richtung und sehen in einem bundesweiten Deckel ein Risiko für Investitionen in neuen Wohnraum.

Politischer Status: Oppositionsvorstoß

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich derzeit um einen Antrag der Opposition, nicht um geltendes Recht. Ob und in welcher Form ein Gesetzentwurf folgt, ist offen.

Bedeutung für private Vermieter

Sollte das Modell umgesetzt werden, wären die Folgen für Vermieter erheblich. In angespannten Märkten könnten bestehende Mieten auf eine neu berechnete Obergrenze abgesenkt werden – der stärkste denkbare Eingriff in laufende Mietverhältnisse.

Auch die Berechnungsgrundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete würde sich ändern, da Bestands- und Sozialmieten stärker gewichtet würden als bisher. Für Vermieter mit Mieten im unteren Preissegment dürfte die praktische Relevanz gering bleiben. Wer jedoch oberhalb der künftigen Obergrenzen vermietet, müsste mit spürbaren Einschränkungen bei Erhöhungen oder sogar mit Mietsenkungen rechnen.

Maßgeblich bleibt vorerst das bestehende Mietrecht mit der aktuellen Systematik der Vergleichsmiete. Genau an diesem Punkt setzt der Vorschlag der Linken an, um die Berechnungsgrundlage grundlegend zu verändern.

Was heißt das für Vermieter?

Für private Vermieter besteht aktuell kein akuter Handlungsdruck, da es sich um einen politischen Vorstoß ohne beschlossenes Gesetz handelt. Dennoch lohnt sich eine aufmerksame Beobachtung der Debatte, insbesondere mit Blick auf die geplante Neuberechnung der Vergleichsmiete und mögliche regionale Obergrenzen.

Wer in angespannten Wohnungsmärkten vermietet, sollte die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens im Blick behalten, da hier die stärksten Eingriffe drohen würden. Bis zu einer möglichen Umsetzung bleibt das geltende Mietrecht die verlässliche Grundlage für Mieterhöhungen und Vertragsgestaltung.