Genoverband: Banken sehen Nachholbedarf bei Förderungen

Genossenschaftsbanken bemängeln laut Genoverband-Umfrage komplizierte und langwierige Verfahren bei der Wohnungsbauförderung in Deutschland.
Der Genoverband e.V. hat am 11.09.2026 eine Umfrage unter den Vorständen seiner 264 Mitgliedsbanken veröffentlicht: Die Hälfte der Befragten sieht in ihren regionalen Märkten einen dringenden Bedarf an zusätzlichem Wohnraum durch neue Wohnungsfertigstellungen. Die Vorstände sehen bei der Wohnungsbauförderung erheblichen Nachholbedarf, um diese Lücke tatsächlich zu schließen.
68 Prozent der Vorstände bezeichnen die Beantragung staatlicher Förderungen als zu kompliziert. 62 Prozent kritisieren zu lange Verfahrensdauern, und 54 Prozent halten die personelle und organisatorische Infrastruktur, die für die Abwicklung von Fördermaßnahmen nötig ist, für zu teuer. Die Volks- und Raiffeisenbanken sehen demnach weniger ein Nachfrageproblem als ein strukturelles Umsetzungsproblem bei der Wohnungsbauförderung.
Unabhängig von dieser Kritik bleibt die Förderlandschaft aktiv. Die KfW unterstützt weiterhin Neubau, Erstkauf und energetische Sanierung klimafreundlicher Wohngebäude; im aktuellen Programm sind Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Zusätzlich startet im Juli 2026 das Bundesprogramm „Gewerbe zu Wohnen“, das die Umnutzung leerstehender Gewerbeflächen in Wohnraum fördert – mit einem Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro je Wohneinheit. Auch dieses Programm zählt zur staatlichen Wohnungsbauförderung, die Vorstände laut Genoverband trotz ihrer Kritik weiterhin als wichtigen Baustein betrachten.
Was heißt das für Vermieter?
Für private Vermieter bleibt die Kombination aus Bankfinanzierung und staatlicher Förderung ein zentraler Baustein bei Neubau, Kauf oder Modernisierung, auch wenn Antragswege oft aufwendig sind. Wer ein Bauvorhaben plant, sollte KfW-Förderung und passende Darlehen frühzeitig mit der Hausbank besprechen, da Anträge grundsätzlich vor Vorhabensbeginn gestellt werden müssen. Eigentümer leerstehender Gewerbeimmobilien können ab Juli 2026 zusätzlich prüfen, ob eine Umnutzung zu Wohnraum förderfähig ist. Angesichts der von den Banken beklagten Komplexität lohnt sich eine frühzeitige, gut vorbereitete Antragstellung besonders.
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