Berlin: 58.000 Wohnungen fehlen, Linke fordert Enteignung

Redaktion2 min read13.09.2026, 00:00letzte Woche
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Berlin: 58.000 Wohnungen fehlen, Linke fordert Enteignung

Wohnungsmangel in Berlin heizt Enteignungsdebatte der Linken vor der Wahl 2026 an – für Vermieter mit Großbestand relevant.

In Berlin fehlen laut aktuellen Berichten rund 58.000 bis 60.000 Wohnungen, um den Bedarf zu decken. Vor der Berliner Wahl 2026 macht die Linke die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne erneut zur zentralen Forderung – und zur Bedingung für eine mögliche Regierungsbeteiligung.

Konkret zielt die Partei auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand. Diese sollen in Anlehnung an den früheren Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vergesellschaftet werden. Der Volksentscheid hatte 2021 eine Zustimmung von 56,4 Prozent erhalten, in späteren Berichten ist teils von rund 60 Prozent die Rede.

Die Kosten für eine solche Vergesellschaftung werden derzeit auf 8 bis 42 Milliarden Euro geschätzt – die große Spanne zeigt, wie umstritten die Bewertungsgrundlage ist. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) lehnt Enteignungen weiterhin ab und argumentiert, sie würden das Grundproblem des Wohnungsmangels nicht lösen.

Mietpreisbremse gilt in Berlin weiter

Unabhängig von der Enteignungsdebatte gilt in Berlin seit dem 1. Januar 2026 eine neu gefasste beziehungsweise fortgeschriebene Mietenbegrenzungsverordnung. Sie läuft spätestens am 31. Dezember 2029 aus und setzt die bundesweite Mietpreisbremse nach § 556d BGB auf Landesebene um.

Für Neuvermietungen in Berlin bedeutet das: Vermieter müssen weiterhin prüfen, ob die verlangte Miete innerhalb der zulässigen Grenzen über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Was heißt das für Vermieter?

Für private Vermieter ohne Großbestand ändert sich durch die Enteignungsdebatte unmittelbar wenig – die Forderung der Linken richtet sich ausdrücklich gegen Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Praktisch relevanter bleibt die Berliner Mietpreisbremse, die seit Jahresbeginn 2026 fortgilt und bei Neuvermietungen zu beachten ist. Das politische Signal aus Berlin zeigt zudem, dass Mieterschutz und mögliche Eingriffe in große Bestände auch nach der Wahl 2026 Thema bleiben dürften.