Steglitzer Kreisel: Adler drängt Käufer aus Verträgen

Adler Group will Wohnungskäufer beim Steglitzer Kreisel zum Vertragsausstieg bewegen, während Gerichte das Unternehmen weiter an seine Zusagen binden.
Der Streit um den Steglitzer Kreisel in Berlin geht in eine neue Runde: Die Adler Group versucht offenbar, verbliebene Wohnungskäufer zum freiwilligen Rückzug aus ihren Kaufverträgen zu bewegen. Gleichzeitig verpflichten Gerichte das Unternehmen weiterhin zur vertraglichen Umsetzung der zugesagten Leistungen. CEO Karl Reinitzhuber erschien diesmal persönlich vor Gericht, während der Unternehmensanwalt von Kaufinteressenten für das Hochhaus sprach.
Adler Group und der Steglitzer Kreisel: Aktueller Stand
Der Fall zieht sich seit Jahren durch die Gerichte. Bereits 2023 entschied das Landgericht Berlin, dass Adler die vertraglich zugesicherte Planung beziehungsweise die geschuldeten Leistungen nicht einseitig ändern darf. Im Juni 2025 wies das Kammergericht Berlin dann die sofortige Beschwerde der Adler Group gegen die laufende Zwangsvollstreckung ab.
Aufforderung zum Vertragsausstieg
Am 07.01.2026 forderte die von Adler beauftragte Kanzlei Knauthe die verbliebenen Wohnungskäufer schriftlich auf, von ihren Ansprüchen auf Fertigstellung zurückzutreten. Damit setzt Adler nicht mehr auf die Fertigstellung des Wohnungsbaus im Bestand, sondern offenbar auf einen Verkauf des Ensembles an einen neuen Investor.
Abgeschlossenheitsbescheinigung als Etappenschritt
Am 19.05.2026 erteilte das zuständige Bezirksamt die Abgeschlossenheitsbescheinigung für das 3.009 Quadratmeter große Parkhausgrundstück im sogenannten Bauteil E. Diese Bescheinigung ist ein zentraler Zwischenschritt für die grundbuchliche Teilung des Areals und damit Voraussetzung für einen möglichen Verkauf einzelner Teile des Kreisels.
Zwangsmittel und offene Fragen zum Verkauf
Parallel zum Verkaufsdruck laufen weiterhin Vollstreckungsverfahren gegen Adler. Im Zusammenhang mit der Durchsetzung bereits ergangener Urteile standen bislang Zwangsgeld und sogar Zwangshaft im Raum, konkret wurde von einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro berichtet.
Interessenten, aber Hürden
Laut Unternehmensanwalt gibt es bereits Interessenten für das Hochhaus. Im Umfeld der Berichterstattung kursierte zudem die Zielmarke eines Verkaufs „bis zum Sommer“. Bevor ein Verkauf des gesamten Ensembles oder einzelner Bauteile jedoch abgeschlossen werden kann, müssen mehrere Hürden überwunden werden:
- Die vertraglichen Ansprüche der verbliebenen Wohnungskäufer müssen geklärt sein
- Die grundbuchliche Teilung des Areals muss vollzogen werden
- Offene gerichtliche Verfahren zur Zwangsvollstreckung müssen beigelegt werden
- Ein Käufer muss trotz der komplexen Rechtslage gefunden werden
Die Gerichte haben bislang klargestellt, dass ein einseitiger Rückzug von Adler von den vertraglichen Verpflichtungen nicht ohne Weiteres zulässig ist. Das bremst den angestrebten Verkauf zusätzlich.
Bedeutung für private Vermieter und Investoren
Der Fall am Steglitzer Kreisel zeigt exemplarisch, dass vertragliche Zusagen bei Projektverkäufen und Umstrukturierungen nicht einfach durch neue Verkaufsabsichten ersetzt werden können. Für private Vermieter und Kaufinteressenten, die in Wohnungseigentum oder Projektentwicklungen investieren, ist das ein wichtiges Signal.
Wer Wohnungen im Rahmen einer Teilung kauft, sollte besonders auf klare Teilungsunterlagen, verbindliche Fertigstellungszusagen und vertragliche Rücktrittsrechte achten. Verzögerungen bei Abgeschlossenheitsbescheinigung und Grundbuchvollzug können sich über Jahre hinziehen und die Vermarktung, Beleihung oder Weiterveräußerung erheblich erschweren.
Der Fall macht zudem deutlich, dass ein angekündigter Verkauf an einen neuen Investor bestehende vertragliche Pflichten gegenüber Käufern nicht automatisch auflöst. Wer selbst in Projektentwicklungen investiert oder Bestandswohnungen mit ungeklärter rechtlicher Lage erwägt, sollte diesen Präzedenzfall als Warnsignal verstehen.
Was heißt das für Vermieter?
Für private Vermieter und Kaufinteressenten liefert der Streit um den Steglitzer Kreisel eine klare Lehre: Vertragliche Fertigstellungszusagen bleiben auch dann bestehen, wenn der Verkäufer später einen Verkauf an Dritte anstrebt. Wer selbst Wohnungseigentum in größeren Umbau- oder Sanierungsprojekten erwirbt, sollte vor Vertragsabschluss prüfen, ob Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Fertigstellungstermine rechtlich abgesichert sind.
Gerichtliche Auseinandersetzungen wie diese können sich über Jahre hinziehen und binden Kapital, ohne dass eine schnelle Lösung in Sicht ist. Investoren sollten deshalb bei Schwierigkeiten des Verkäufers frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, bevor sie einem Vertragsausstieg zustimmen oder auf Fertigstellungsansprüche verzichten.
More News

HCOB-Immobiliengeschäft: Was Vermieter jetzt wissen müssen
25.08.2026
Elbtower: Fertigbau-Chancen sinken trotz Fristverlängerung
25.08.2026
Herborn: Weimer plant 200 Wohnungen im Lahn-Dill-Kreis
24.08.2026
Haus vererben oder verschenken: Steuertipps für Eigentümer
24.08.2026
Zwangsversteigerung Unterfranken: 5 Immobilien im September
24.08.2026