Minijob-Reform 2026: Was Vermieter als Arbeitgeber wissen

Die Koalition diskutiert eine Minijob-Reform. Für Vermieter, die Haushaltshilfen oder Hausmeister beschäftigen, kann das spürbare Folgen haben.
Minijob-Reform 2026: Warum Vermieter jetzt aufhorchen sollten
Die Minijob-Reform steht 2026 erneut auf der politischen Agenda. In der laufenden Koalitionsdebatte werden verschiedene Optionen diskutiert – von einer erneuten Anhebung der Verdienstgrenze bis hin zu einer stärkeren Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte. Für private Vermieter, die Haushaltshilfen oder Hausmeister auf Minijob-Basis angestellt haben, ist das alles andere als ein abstraktes Politikthema.
Denn viele Vermieter treten in einer Rolle auf, die oft unterschätzt wird: als Arbeitgeber. Wer eine Reinigungskraft für das Treppenhaus oder einen Hausmeister für kleinere Reparaturen beschäftigt, unterliegt denselben arbeits- und sozialrechtlichen Pflichten wie ein Unternehmen.
Was ist ein Minijob – und warum nutzen ihn Vermieter?
Ein Minijob liegt aktuell vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro nicht überschreitet (Stand: 2026, gekoppelt an den Mindestlohn). Die Beschäftigung ist für Arbeitgeber attraktiv, weil:
- der bürokratische Aufwand vergleichsweise gering ist
- die Anmeldung über die Minijob-Zentrale einfach erfolgt
- Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung überschaubar bleiben
- keine komplexe Lohnabrechnung notwendig ist
Gerade bei kleineren Immobilienportfolios oder Mehrfamilienhäusern ist das Modell deshalb weit verbreitet. Ein einzelner Hausmeister, der wöchentlich ein paar Stunden kehrt, putzt und kleine Schäden meldet – das läuft in Deutschland millionenfach als Minijob.
Welche Reformoptionen werden diskutiert?
Die Koalitionsdebatte dreht sich im Wesentlichen um drei Szenarien:
Option 1: Erneute Anhebung der Verdienstgrenze
Eine weitere Erhöhung der Minijob-Grenze – zum Beispiel auf 600 oder 620 Euro – würde Vermieter kurzfristig entlasten. Mehr Stunden wären möglich, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Option 2: Stärkere Sozialversicherungspflicht
Kritiker fordern, geringfügige Beschäftigung stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen. Das würde bedeuten: höhere Arbeitgeberanteile, mehr Bürokratie und möglicherweise das Ende des klassischen Minijob-Modells für viele Privatvermieter.
Option 3: Gleitzonenmodell ausweiten
Eine Ausweitung der Midijob-Übergangszone würde dafür sorgen, dass mehr Beschäftigte sanft in die Sozialversicherung einsteigen – mit reduzierten Beiträgen. Für Vermieter könnte das einen Mittelweg darstellen.
Was bedeutet das konkret für Vermieter?
Sollte die Minijob-Reform 2026 in Richtung höherer Sozialabgaben gehen, müssen Vermieter als Arbeitgeber mit folgenden Veränderungen rechnen:
- Höhere Lohnnebenkosten für Hausmeister und Haushaltshilfen
- Notwendigkeit einer regulären Lohnabrechnung statt pauschaler Meldung
- Pflicht zur Anmeldung bei der Sozialversicherung statt allein bei der Minijob-Zentrale
- Mögliche Neuverhandlung bestehender Beschäftigungsverhältnisse
Besonders Vermieter mit mehreren Objekten, die denselben Hausmeister für verschiedene Häuser beschäftigen, sollten die Stundenanzahl und das Gehalt genau im Blick behalten. Werden mehrere Minijobs beim gleichen Arbeitgeber zusammengerechnet, kann schnell die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden.
Steuerliche Absetzbarkeit bleibt ein wichtiger Vorteil
Unabhängig vom Ausgang der Reform gilt: Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Hausmeisterleistungen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Das gilt sowohl für den Lohn als auch für die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Dieser steuerliche Vorteil bleibt auch bei einer Reform erhalten – er könnte aber durch höhere Gesamtkosten relativiert werden.
Jetzt handeln: Was Vermieter vorbereiten können
Auch wenn die Reform noch nicht beschlossen ist, lohnt es sich, die eigene Situation zu prüfen. Wer heute Klarheit schafft, ist morgen besser aufgestellt:
- Beschäftigungsverhältnisse dokumentieren: Stundennachweise und Verträge auf den neuesten Stand bringen
- Kosten kalkulieren: Was würde eine Umstellung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bedeuten?
- Steuerberater einschalten: Gerade bei mehreren Beschäftigten lohnt eine professionelle Prüfung
- Minijob-Zentrale im Blick behalten: Änderungen werden dort zuerst kommuniziert
Die Minijob-Reform 2026 ist noch im Werden – aber Vermieter, die heute informiert sind, können morgen schnell reagieren. SmartLandlord.de hält Sie auf dem Laufenden, sobald konkrete Beschlüsse feststehen.
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