Rassismus im Wohnungsmarkt: Was Vermieter wissen müssen

Ein Nachname kann über Zusagen oder Absagen entscheiden. Eine Studie belegt Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe – mit Folgen für Vermieter.
Rassismus im Wohnungsmarkt: Was eine neue Studie belegt
Rassismus im Wohnungsmarkt ist kein Randphänomen – das zeigt eine aktuelle Feldstudie des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) aus dem Jahr 2026 auf erschreckend konkrete Weise. Für die Untersuchung wurden mehr als 2.000 Bewerbungen auf echte Wohnungsinserate verschickt. Das Ergebnis ist eindeutig: Wer einen deutsch klingenden Nachnamen trägt, hat deutlich bessere Chancen auf eine Rückmeldung und einen Besichtigungstermin.
Die Studie ist methodisch sauber aufgebaut: Alle Bewerbungsprofile waren in Bezug auf Einkommen, Bildungsstand und Haushaltsgröße identisch. Der einzige Unterschied lag im Namen. Trotzdem erhielten Personen mit Namen wie Müller oder Schneider spürbar häufiger positive Reaktionen als Personen mit Namen wie Khan, Ahmad oder Diallo.
Wer besonders stark betroffen ist
Die Daten zeigen ein differenziertes, aber beunruhigendes Bild. Besonders stark benachteiligt werden Menschen, deren Namen als muslimisch oder als Schwarz wahrgenommen werden. Namen, die auf eine südostasiatische oder chinesische Herkunft hindeuten, schneiden in der Auswertung etwas weniger schlecht ab.
Die Forschenden erklären diesen Unterschied mit dem Mechanismus der sogenannten „Vorzeigeminderheit": Bestimmten Gruppen werden gesellschaftlich konstruierte positive Eigenschaften zugeschrieben, während anderen pauschal Misstrauen entgegengebracht wird. Dieses Muster spiegelt sich offenbar auch im Verhalten von Vermietenden wider.
Die Benachteiligung betrifft nicht nur den Erstkontakt. Sie setzt sich im gesamten Wohnverhältnis fort:
- Kleinere Wohnfläche bei vergleichbarer Miete
- Häufiger befristete statt unbefristete Mietverträge
- Höhere relative Mietbelastung im Verhältnis zum Einkommen
- Überproportionale Betroffenheit außerhalb großer Metropolen
Rechtliche Lage: AGG schützt – aber nur auf dem Papier
In Deutschland ist Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausdrücklich verboten. Das Gesetz schützt unter anderem vor Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder Religion. Vermieterinnen und Vermieter, die gegen das AGG verstoßen, können auf Schadensersatz oder Entschädigung verklagt werden.
Das Problem liegt in der Praxis: Diskriminierung ist im Einzelfall kaum nachweisbar. Wer eine Absage bekommt, erfährt selten den wahren Grund. Vermieter müssen keine Entscheidungsbegründung liefern, und ein strukturelles Muster – wie es die DeZIM-Studie belegt – lässt sich auf individueller Ebene nur schwer als Klagegegenstand formulieren.
Dennoch sollten Vermietende die rechtliche Dimension ernst nehmen. Das AGG gilt unabhängig davon, ob eine Diskriminierung bewusst oder unbewusst stattfindet. Auch unbewusste Vorurteile können rechtlich relevant sein, wenn sie zu einer nachweisbaren Benachteiligung führen.
Was Vermieter konkret tun können
Die Forschenden hinter der Studie bringen einen Ansatz ins Gespräch, der in anderen Ländern bereits diskutiert wird: anonymisierte Erstkontakte bei Wohnungsbewerbungen. Dabei werden Name, Herkunft und weitere persönliche Merkmale erst in einem späteren Schritt des Bewerbungsprozesses bekannt gegeben.
Für Vermieter hat dieses Vorgehen einen doppelten Nutzen: Es reduziert das Risiko unbewusster Diskriminierung – und damit auch das rechtliche Haftungsrisiko. Gleichzeitig vergrößert es den Bewerberkreis und kann helfen, zuverlässige Mieterinnen und Mieter zu finden, die andernfalls gar nicht erst bis zur Besichtigung gekommen wären.
Weitere sinnvolle Maßnahmen für eine faire Wohnungsvergabe:
- Klare, sachliche Auswahlkriterien vorab definieren und dokumentieren
- Entscheidungen nachvollziehbar auf Basis von Bonität, Einkommen und Referenzen treffen
- Auf Formulierungen in Inseraten achten, die bestimmte Gruppen mittelbar ausschließen könnten
- Bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen
Gesellschaftliche Relevanz für den Immobilienmarkt
Die Studie des DeZIM ist mehr als ein soziologischer Befund – sie ist ein Spiegel für strukturelle Ungleichheit im deutschen Wohnungsmarkt. In einer Zeit, in der Wohnraum in vielen Städten knapp und teuer ist, wird Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe zu einem Mechanismus sozialer Ausgrenzung.
Vermieterinnen und Vermieter sind keine neutralen Akteure. Jede Entscheidung über eine Zusage oder Absage hat Konsequenzen – für die betroffene Person, für das gesellschaftliche Zusammenleben und im Zweifelsfall auch für die eigene Rechtsposition. Wer faire und transparente Auswahlprozesse etabliert, handelt nicht nur moralisch richtig, sondern schützt sich auch selbst.
Die Botschaft der Studie ist klar: Der Zugang zu Wohnraum hängt in Deutschland noch immer zu oft davon ab, wie ein Name klingt – und nicht davon, wer die Person dahinter wirklich ist.
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