Energieeffizienz

Heizungsgesetz-Reform: Bio-Treppe ersetzt 65-Prozent-Regel

Wolfgang Staufer3 min read14.07.2026, 00:00vor 2 Wochen
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Heizungsgesetz-Reform: Bio-Treppe ersetzt 65-Prozent-Regel

Die Reform des Heizungsgesetzes ist beschlossen: Statt der starren 65-Prozent-Vorgabe kommt eine gestufte Quote. Was das für Eigentümer und Vermieter bedeutet.

Die Heizungsgesetz-Reform ist auf dem Weg: Die Bundesregierung hat die lang erwartete Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Kernstück ist laut übereinstimmenden Medienberichten die sogenannte „Bio-Treppe" – ein Stufenmodell, das die bisherige starre 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch ersetzt. Für Eigentümer und Vermieter ändert sich damit die Planungsgrundlage für Modernisierungen grundlegend.

Was die Heizungsgesetz-Reform konkret ändert

Bisher galt: Wer eine neue Heizung einbaut, musste – je nach Kommune und Wärmeplanung – sicherstellen, dass diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Diese Vorgabe hatte viele Eigentümer verunsichert und Investitionen ausgebremst, weil sie faktisch auf wenige Technologien wie die Wärmepumpe hinauslief.

Die Reform setzt stattdessen auf ein Stufenmodell: Der geforderte Anteil erneuerbarer Energien steigt schrittweise über mehrere Jahre an, statt vom ersten Tag an in voller Höhe zu gelten. Damit bleiben auch Übergangslösungen zulässig – etwa Gasheizungen, die zunächst mit einem wachsenden Anteil an Biomethan oder anderen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Daher auch der Name „Bio-Treppe".

Mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch

Die wichtigsten Eckpunkte der Neuregelung im Überblick:

  • Gestufte Quoten statt fixer 65-Prozent-Vorgabe ab Einbau
  • Mehr Spielraum für Hybridlösungen und erneuerbare Brennstoffe
  • Längere Übergangsfristen für Bestandsgebäude
  • Kopplung an die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen
  • Förderprogramme für den Heizungstausch laufen weiter

Für die Praxis heißt das: Der Heizungstausch wird flexibler, aber nicht beliebig. Wer heute eine fossile Heizung einbaut, muss den steigenden Erneuerbaren-Anteil über die Betriebsjahre einplanen – und sollte die Brennstoffkosten dieser Pfade realistisch kalkulieren.

Was Eigentümer und Vermieter jetzt tun sollten

Für Vermieter ist die Reform doppelt relevant. Erstens bei der Investitionsplanung: Die neue Stufenlogik kann den optimalen Zeitpunkt für den Austausch einer alten Anlage verschieben. Eine funktionierende Bestandsheizung muss weiterhin nicht sofort ersetzt werden; erst bei einem irreparablen Defekt oder einem geplanten Tausch greifen die neuen Vorgaben.

Zweitens bei der Umlage: Kosten für eine Heizungsmodernisierung lassen sich unter den bekannten Voraussetzungen anteilig auf die Miete umlegen. Wer die Modernisierung mit staatlicher Förderung kombiniert, muss die Fördermittel bei der Umlage berücksichtigen – das reduziert den umlagefähigen Betrag, verbessert aber die Akzeptanz bei den Mietern.

Wirtschaftlichkeit neu durchrechnen

Die Bio-Treppe verändert die Vergleichsrechnung zwischen Wärmepumpe, Hybridlösung und modernisierter Gasheizung. Kurzfristig kann eine Übergangslösung günstiger wirken; über die gesamte Laufzeit entscheiden jedoch die Preise für Strom, Gas und erneuerbare Brennstoffe sowie die CO2-Bepreisung. Eine saubere Vollkostenrechnung über 15 bis 20 Jahre bleibt deshalb Pflicht, bevor investiert wird.

Wichtig außerdem: Die Details der Reform – exakte Stufenhöhen, Fristen und Nachweispflichten – werden erst mit dem finalen Gesetzestext und den Durchführungsbestimmungen verbindlich. Bis dahin sollten Eigentümer geplante Heizungsprojekte nicht überstürzen, sondern die konkreten Anforderungen für ihr Gebäude und ihre Kommune prüfen.

Fazit: Mehr Flexibilität, aber kein Freifahrtschein

Die Heizungsgesetz-Reform nimmt Druck aus dem Kessel: Die Bio-Treppe ersetzt die 65-Prozent-Regel durch einen planbaren Anstieg und gibt Eigentümern mehr Technologieoffenheit. Zugleich bleibt die Richtung klar – der Erneuerbaren-Anteil beim Heizen steigt verbindlich. Wer jetzt eine Modernisierung plant, sollte die neuen Stufen in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbauen und Fördermöglichkeiten konsequent nutzen. SmartLandlord hält Sie über den finalen Gesetzestext und die Fristen auf dem Laufenden.