Einspeisevergütung fällt weg: Was Vermieter wissen müssen

Das Kabinett hat die EEG-Reform beschlossen. Für neue kleine Dachsolaranlagen entfällt die feste Einspeisevergütung ab 2027 schrittweise.
Einspeisevergütung für Dachsolaranlagen: Das ändert sich für Vermieter
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 weitreichende Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Kern der Reform: Die Einspeisevergütung für neue kleine Dachsolaranlagen wird schrittweise abgeschafft. Für Vermieter, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem Gebäude betreiben oder planen, ist das eine der bedeutsamsten energierechtlichen Änderungen seit Jahren.
Was hat das Kabinett genau beschlossen?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat zwei Gesetzespakete durch das Kabinett gebracht: die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und ein sogenanntes Netzpaket. Beide Vorhaben verfolgen dasselbe Ziel: Den Ausbau erneuerbarer Energien stärker den Kräften des Marktes zu überlassen, anstatt ihn dauerhaft staatlich zu stützen.
Die bisher geltende, für zwanzig Jahre garantierte feste Vergütung für eingespeisten Solarstrom aus kleinen Dachanlagen soll für alle neuen Anlagen ab 2027 nicht mehr gelten. An ihre Stelle tritt ein System der Direktvermarktung, also der eigenständige Verkauf des erzeugten Stroms am Markt.
Wegfall der Einspeisevergütung: Übergangsregelung geplant
Für Vermieter, die bereits in eine Dachsolaranlage investiert haben oder dies kurzfristig planen, ist wichtig zu wissen: Der Wechsel erfolgt nicht von heute auf morgen. Die Bundesregierung sieht für einen begrenzten Zeitraum eine Übergangszahlung vor, die den Einstieg in die Direktvermarktung abfedern soll.
Konkret bedeutet das für Eigentümer:
- Die garantierte Festvergütung entfällt für neue kleine Dachanlagen ab dem Jahr 2027
- Bestehende Anlagen, die bereits unter dem alten EEG gefördert werden, sind von dieser Änderung zunächst nicht betroffen
- Neue Anlagen müssen ihren Strom künftig eigenständig über die Direktvermarktung absetzen
- Für eine Übergangsphase ist eine ergänzende Zahlung vorgesehen, deren genaue Ausgestaltung noch kommuniziert wird
- Windkraftanlagen und größere Solarparks müssen zudem geringere Entschädigungen bei Netzengpässen akzeptieren
Was bedeutet Direktvermarktung für Vermieter?
Wer bisher eine kleine Dachsolaranlage betrieben hat, profitierte von einem einfachen Prinzip: Der erzeugte Strom wurde zu einem festen Satz ins Netz eingespeist, und die Vergütung war für zwei Jahrzehnte planbar. Dieses Modell entfällt für neue Anlagen.
Bei der Direktvermarktung hängt der Erlös vom aktuellen Börsenpreis für Strom ab. Das bedeutet mehr Flexibilität, aber auch mehr Marktrisiko. Vermieter, die über eine Dachanlage nachdenken, müssen künftig kalkulieren, ob sich die Investition auch ohne garantierte Vergütung rechnet.
Reaktionen aus Politik und Wirtschaft
Die politische Debatte um das neue EEG ist kontrovers. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) unterstützte den Kompromiss, den beide Koalitionspartner nach monatelangen Verhandlungen erzielt haben. Er verwies auf die globale Lage, darunter den Iran-Krieg und damit verbundene Preissteigerungen bei Öl, als Argument dafür, die Energieunabhängigkeit Deutschlands weiter voranzutreiben.
Demgegenüber sehen Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sowie die Wind- und Solarbranche in der Reform eine ernsthafte Bremse für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Großindustrieverbände wie der BDI und die DIHK bewerten die Marktorientierung hingegen positiv.
Was Vermieter mit Photovoltaikanlage jetzt prüfen sollten
Für Eigentümer mit bestehender oder geplanter Dachsolaranlage ergeben sich konkrete Handlungsfelder:
- Bestandsanlagen: Wer bereits eine geförderte Anlage betreibt, sollte prüfen, wann der bisherige Vergütungszeitraum ausläuft und welche Anschlussoptionen zur Verfügung stehen
- Neuplanungen: Wer eine neue Anlage plant, sollte die Wirtschaftlichkeitsrechnung auf Basis der künftigen Direktvermarktung neu aufstellen
- Mieterstrommodelle: Der selbst verbrauchte Strom, etwa durch Mieterstrom, bleibt von der Einspeiseregelung unberührt und kann weiterhin ein attraktives Modell sein
- Steuerliche Aspekte: Änderungen bei der Einnahmestruktur durch Direktvermarktung können steuerliche Konsequenzen haben – eine Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert
Zeitplan und nächste Schritte
Der Kabinettsbeschluss ist der erste formale Schritt. Bevor die Änderungen Rechtskraft erlangen, müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Vermieter haben also noch etwas Zeit, sich auf die neuen Bedingungen einzustellen. Dennoch lohnt es sich, frühzeitig zu handeln und bestehende Planungen zu überprüfen.
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist eine der zentralen energierechtlichen Weichenstellungen des Jahres 2026. Für Vermieter mit Photovoltaikanlagen bedeutet sie das Ende einer verlässlichen Förderstruktur – und den Beginn einer stärker marktorientierten Ära bei der Solarenergie.
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