Nebenkostenabrechnung Software für Vermieter — BetrKV-konform erstellen
Erstellen Sie Ihre jährliche Nebenkostenabrechnung nach BetrKV — vollautomatisch in 4 Schritten. Alle 16 umlagefähigen Kostenpositionen, automatischer Verteilerschlüssel, mieterindividuelle Abrechnung und versandfertige PDF-Ausgabe.
In 4 Schritten zur versandfertigen Nebenkostenabrechnung
SmartLandlord führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung — von den Grunddaten bis zur PDF-Ausgabe je Mieter. Kein Excel. Keine fehlenden Kostenpositionen.
- › Immobilie auswählen
- › Abrechnungszeitraum (01.01.–31.12.)
- › Gesamtfläche in m² + Einheiten
- › Anzahl Personen für Umlage
- › Schnelleingabe: alle 16 auf einmal
- › Einzelposition: Belegnr. + Datum
- › Verteilerschlüssel automatisch
- › Gesamtkosten in Echtzeit
- › Automatisch berechnen
- › Manuell anpassen möglich
- › Umlage nach Fläche / Personen / Verbrauch
- › Anteil je Einheit kalkuliert
- › Gesamtkosten-Übersicht
- › Guthaben / Nachzahlung je Mieter
- › PDF-Abrechnung je Einheit
- › Status: Entwurf → Fertig → Versendet
Ihre nächste Nebenkostenabrechnung in 4 Schritten — statt stundenlangem Excel.
SmartLandlord erstellt BetrKV-konforme Nebenkostenabrechnungen vollautomatisch — mit mieterindividueller Ausgabe, vollständigem Belegnachweis und versandfertiger PDF-Abrechnung.
Was ist eine Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung — rechtlich Betriebskostenabrechnung — ist die jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten zwischen Vermieter und Mieter nach § 556 BGB. Der Vermieter muss nachweisen, welche Kosten tatsächlich angefallen sind und wie der Anteil des Mieters berechnet wurde, abgesetzt gegen die monatlichen Vorauszahlungen.
Pflicht und Frist
Vermieter sind zur Abrechnung verpflichtet, sobald sie mit dem Mieter eine Vorauszahlung oder Pauschale auf Betriebskosten vereinbart haben. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB) — danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen, eine Erstattung an den Mieter bleibt aber möglich.
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind nur die in § 2 BetrKV abschließend aufgeführten 17 Kostenarten — Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister, Versicherung, Beleuchtung, Aufzug, Schornsteinfeger u. a. Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung dürfen nicht umgelegt werden. Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach Heizkostenverordnung zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Häufige Fehler — und wie SmartLandlord sie verhindert
Typische Mängel: unzulässige Kostenarten, falscher Verteilerschlüssel, fehlende Heizkostenverordnung-Konformität, verspätete Zustellung. SmartLandlord erstellt die Abrechnung automatisch aus Ihren erfassten Buchungen, weist jeder Position den korrekten Schlüssel (Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch) zu und erzeugt eine prüffähige PDF — pünktlich, vollständig und rechtssicher.
